Informationsdrucksache Nr. 1587/2022:
Einrichtung einer Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungsverlust

Inhalt der Drucksache:

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1587/2022
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Einrichtung einer Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungsverlust

Drohender Wohnungsverlust ist für die betroffenen Menschen oft eine soziale, wirtschaftliche und emotionale Ausnahmesituation. Die Ursachen für den drohenden Wohnungsverlust sind vielfältig und erfordern eine Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände.

Die Regulierung bestehender Mietschulden bietet die Chance, einen dauerhaften Wohnungserhalt zu erreichen. In vielen Fällen schaffen die betroffenen Haushalte diesen Ausgleich jedoch nicht alleine oder es sind zu einer dauerhaften Sicherung der Wohnung weitere Hilfen / Unterstützung erforderlich.

Bereits jetzt arbeiten unterschiedliche Dienste und Akteur*innen im Themenfeld. Diese Angebote reichen aber nicht aus, um den betroffenen Menschen die erforderliche Unterstützung zu bieten. Außerdem ist es notwendig, Beratungskapazitäten und Unterstützung bereits zu einem frühen Zeitpunkt anbieten zu können. Eine Intervention vor Erhebung einer Räumungsklage erfordert weniger finanziellen Aufwand und bietet Chancen für eine gute Einigung zwischen Vermietenden und Mieter*innen.

Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungsverlust

Bundesweit bündeln einige Kommunen Ihr Angebote rings um das Thema Wohnungserhalt in sogenannten Fachstellen. Je nach Modell vor Ort gibt es unterschiedlichste Varianten und Umsetzungsmodelle.

Die Verwaltung hat sich entschieden, in Hannover die Prävention von Wohnungsverlust zu verstärken. Durch den Aufbau einer kommunalen Fachstelle soll die individuelle Unterstützung durch Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen verbessert werden. Sie hat zur Aufgabe, die bestehenden Unterstützungsleistungen (städtischer Dienststellen und externer Akteur*innen) zu bündeln, zu koordinieren und zusätzlich eigene Kapazitäten für erforderliche Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzubauen.
Nähere Informationen enthält das in der Anlage beigefügte Grobkonzept.

Die Unterstützung von Menschen in Wohnungslosigkeit ist eine gemeinsame sozialpolitische Zielsetzung des Landes Niedersachen, der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover. Die Region Hannover ist für die Leistungen nach
§ 67 SGB XII zuständiger Träger und damit für die Umsetzung der Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verantwortlich. In der Fortschreibung des Handlungskonzeptes der Region für diese Hilfen (DS 4294 aus 2021) ist die Einrichtung von kommunalen Fachstellen als präventives Instrument der Wohnungsnotfallhilfe als ein von der Region Hannover gewünschtes Instrument ausdrücklich erwähnt worden, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung einer solchen Stelle sind bereitgestellt worden. Die Landeshauptstadt Hannover hat eine temporäre finanzielle Unterstützung der Bildung der Fachstelle bei der Region Hannover beantragt. Dieser Antrag ist derzeit in Bearbeitung.

Die aktuelle Planung zu der neuen städtischen Fachstelle wurde eng mit der Region Hannover abgestimmt. Die Einrichtung der Fachstelle ist eine gemeinsame strategische Zielsetzung der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover.

Umsetzung der Fachstelle
Die Landeshauptstadt Hannover plant das erforderliche Personal für die Einrichtung einer Fachstelle durch die Verlagerung bestehender Personalstellen und die Schaffung weiterer, neuer Personalstellen umzusetzen. Es handelt sich um die Projekt- bzw. Fachstellenleitung, Verwaltungskräfte und sozialpädagogisches Personal. Insgesamt ist geplant,
10 Vollzeitstellen in der Fachstelle zu bündeln. Die neuen Stellen sind zum Stellenplan 2023 beantragt worden.

Eine Projektleitung soll zum 01.08.2022 eingesetzt werden. In dieser vorgeschalteten Projektphase wird die Abstimmung mit den Akteur*innen im Hilfesystem, die Identifizierung und Einbindung neuer Kooperationspartner*innen im Vordergrund stehen. Hinzu kommt die Strukturierung und Vorbereitung der neuen Beratungsangebote.

Diese Projektphase wird dann im ersten Halbjahr 2023 in die praktische Arbeit der Fachstelle übergehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im öffentlichen Straßenbild sind wohnungslose Frauen weniger präsent, sie sind oft von verdeckter Wohnungslosigkeit betroffen. Verdeckte Wohnungslosigkeit entsteht auch dadurch, dass Mietverhältnisse durch eine Kündigung oder andere Gründe gefährdet werden.

Die Frage, wie man betroffene Frauen noch früher und effektiver dabei unterstützen kann, ihre Wohnung zu erhalten, wird ein Bestandteil der oben genannten Projektphase sein. Dabei wird es auch um die Frage gehen, auf welchen Kommunikationswegen Frauen besser informiert und durch Beratungsangebote erreicht werden können.

Kostentabelle

Die genauen Personalkosten können derzeit noch nicht beziffert werden.

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Hannover / 31.05.2022