Drucksache Nr. 1587/2014:

Zuwendung für die Grunderneuerung des Nichtschwimmer- und Kleinkinderbeckens im Ricklinger Bad

Inhalt der Drucksache:

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1587/2014
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Zuwendung für die Grunderneuerung des Nichtschwimmer- und Kleinkinderbeckens im Ricklinger Bad

Antrag,


zu beschließen, der Aegir-Bad-Betriebs gGmbH für die Grunderneuerung des Nichtschwimmer- und des Kleinkinderbeckens im Ricklinger Bad eine Zuwendung bis zur Höhe von 620.000 € zu bewilligen, obwohl die städtische Haushaltssatzung noch nicht rechtskräftig ist.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von den geplanten Maßnahmen profitieren grds. alle Nutzerinnen und Nutzer des Ricklinger Bades in gleicher Weise, insbesondere aber Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42403.006
BK-Ricklingen, Grundern. Nichtschw.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 620.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 620.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42403
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 15.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 18.600,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -34.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -34.100,00 €
Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen: 240.000 € in 2014, 380.000 € in 2015.

Begründung des Antrages


Das Ricklinger Bad wird auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrags von der Aegir-Bad-Betriebs gGmbH betrieben. In der jetzigen Form besteht das Bad seit den siebziger Jahren. Im vergangenen Jahr hat die Betreiberin Mängel des baulichen Zustandes des Nichtschwimmerbeckens und des Kleinkinderbeckens festgestellt. Sie hat deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung durch ein Planungsbüro eine Untersuchung des Zustandes der genannten Becken durchführen lassen.

Ergebnis dieser Untersuchungen ist, dass die untersuchten Bereiche stark erneuerungsbedürftig sind. Unter den Fliesen im Nichtschwimmerbecken sind großflächig Hohlräume vorhanden, die dazu führen, dass die Fliesen reißen, platzen oder brechen. Der Boden des Beckens ist in einem so schlechten Zustand, dass eine kleinteilige Sanierung nicht sinnvoll ist. Außerdem ist der Beckenkopf stark beschädigt. Auch die Bodenfliesen und der Beckenkopf des Kleinkinderbeckens weisen ähnliche Schäden auf. Die Beckenumgänge sind ebenfalls infolge der langen Nutzungsdauer in einem schlechten Zustand. Zwischen den dort verlegten Betongehwegplatten befinden sich große Fugen, die für einen Barfußbereich nicht mehr geeignet sind. Es gibt in dem Bereich Absenkungen und daraus resultierende Stolperstellen.

Aufgrund dieses Zustandes hat die Betreiberin das Planungsbüro mit einer Planung für die Grunderneuerung des Nichtschwimmerbeckens, des Kleinkinderbeckens und der Beckenumgänge beauftragt. Das Büro hat nach eingehender Prüfung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
  • Das Nichtschwimmerbecken erhält einen neuen Beckenkopf und wird, wie bereits vor einigen Jahren beim Schwimmerbecken umgesetzt, mit einer Folie ausgekleidet. Im Zuge der Maßnahme erhält das Becken eine neue DIN-gerechte Rampe als behindertengerechten Zugang. Die derzeitige Rampe erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
  • Das Kleinkinderbecken wird komplett erneuert. Es erhält ebenfalls einen neuen Beckenkopf und wird mit einer Folie ausgekleidet, die im Bodenbereich besonders rutschhemmend ist.
  • Die bestehenden Beckenumgänge werden komplett abgebrochen. Es entsteht dort ein neuer Beckenumgangsbereich aus Betonsteinpflaster.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, sinnvoll und nachhaltig.

Die Kosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 620.000 €. In Höhe dieser Kosten hat die Betreiberin eine städtischen Zuwendung beantragt. Nach dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag muss die Betreiberin für die Instandhaltung und Investitionen im Bad jährlich mindestens 20.000 € aufwenden. Dieser Verpflichtung kommt die Betreiberin regelmäßig nach. Aufgrund ihrer finanziellen Lage ist es der Betreiberin aber nicht möglich, über diesen Betrag hinaus Mittel für die geplante Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Deshalb müssen die Kosten der Maßnahmen von der Stadt als Eigentümerin des Bades getragen werden.

Die Maßnahmen sind unumgänglich, um das Bad in einen betriebssicheren Zustand zu bringen. Aufgrund der Mängel in den genannten Bereichen kam es in der Freibadesaison 2013 zu Verletzungen von Badegästen. Für die diesjährige Freibadesaison wurde noch eine Übergangslösung mit kleinteiligen Reparaturen gefunden. Für ein weiteres Betriebsjahr können aber weder die Betreiberin noch die Stadt als Eigentümerin des Bades die Verantwortung für die Verkehrssicherheit übernehmen. Ohne einen funktionstüchtigen Nichtschwimmerbereich ist der Betrieb eines Freibades nicht sinnvoll, da gerade für die Familien, die eine der Hauptzielgruppen sind, ohne Nichtschwimmerbereich kein Angebot vorhanden wäre. Müsste der Betrieb des Nichtschwimmerbereichs dauerhaft eingestellt werden, könnte die Betreiberin das Bad nur mit einem deutlich höheren Betriebskostenzuschuss weiter betreiben. Von daher besteht hier im Vorgriff auf das Sanierungskonzept für die hannoverschen Bäder, das zurzeit im Rahmen des Bäderkonzeptes erstellt wird, dringender Handlungsbedarf.

Mit der Durchführung der Maßnahmen soll direkt nach der Freibadesaison 2014 begonnen werden, damit die neuen Becken in der Freibadesaison 2015 für die Badegäste zur Verfügung stehen. Von daher muss die Zuwendung vor Rechtskraft der Haushaltsatzung bewilligt werden.
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Hannover / 18.06.2014