Informationsdrucksache Nr. 1587/2009:
Patenschaften für Kinder, die mit psychisch erkrankten Eltern zusammenleben

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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1587/2009
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Patenschaften für Kinder, die mit psychisch erkrankten Eltern zusammenleben

Der Fachbereich Jugend und Familie beabsichtigt, das in der Anlage detailliert dargestellte Konzept für die oben genannte Personengruppe umzusetzen.

Die psychische Erkrankung eines Elternteils hat Auswirkungen auf den Alltag der Kinder, auf ihre Bewältigungsstrategien und auf ihre Entwicklung insgesamt.
Kinder sind im Familiensystem immer die schwächsten Mitglieder. Sie tun alles, was ihnen möglich ist, um die Familie zusammenzuhalten und zu stabilisieren.
Mangels verlässlicher und verantwortlicher Familienstrukturen sind Kinder durch die zwangsläufige Übernahme von Aufgaben und Funktionen einer permanenten Stress- und Überforderungssituation ausgesetzt.

Kinder sind in vielfacher Hinsicht von der psychischen Erkrankung eines Elternteiles mit betroffen. Sie benötigen besondere Hilfe im Umgang mit der Erkrankung der Eltern, um eine Traumatisierung zu verhindern. Bei ungünstigen Psychodynamiken innerhalb des Familiensystems droht die Gefahr, selbst psychisch zu erkranken bzw. eine Teilhabestörung zu entwickeln.

Um sich emotional gesund entwickeln zu können, benötigen Kinder verlässliche Beziehungen zu Erwachsenen.
Sie benötigen berechenbare Bezugspersonen, die ihnen einen stabilen Bezugspunkt bieten, ihnen emotional kontinuierlich zur Seite stehen, sie versorgen und denen sie ihre Probleme anvertrauen können.

Patenschaftsmodelle sind eine Form der Netzwerkförderung, die sich anbietet, wenn im familiären Beziehungssystem keine stabilen sozialen Bezüge vorhanden sind, die in Krisenzeiten aktiviert werden und den Kindern Rückhalt geben können.
Paten können als vertraute Personen im jeweiligen Lebensumfeld für die vorübergehende Unterbringung in einer Krisensituation eingesetzt werden.

Die Beziehungen zwischen Kindern und Herkunftseltern bleiben erhalten. Patenschaften kommen nur in Familien infrage, in denen die Eltern die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder überwiegend sicherstellen können. Nur in diesen „stabilen“ Zeiten kommt die Vermittlung einer Patenschaft infrage.

Die Konzeption sieht keine Überführung des Betreuungsverhältnisses in eine unbefristete Vollzeitpflege vor.

Die Stützmaßnahme ist als langfristig anlegte Hilfe ausgerichtet auf Kinder, die im Haushalt eines psychisch erkrankten Elternteils leben können, weil noch eine ausreichende Stabilität vorhanden ist und (noch) keine Indikation für eine Fremdunterbringung besteht.

Es handelt sich um eine niedrigschwellige familienunterstützende Hilfe.

Die Konzeption ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Maßnahme trägt die Landeshauptstadt Hannover u. a. dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung und Betreuung von Kindern zu geben. Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann die Aussage getroffen werden, dass insbesondere alleinerziehende Mütter Adressatinnen der Hilfe sein werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 06.08.2009