Drucksache Nr. 1585/2008:
Bebauungsplan 772, 2. Änderung - Oisseler Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1585/2008
4
 

Bebauungsplan 772, 2. Änderung - Oisseler Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan 772, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Prüfung waren keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter hinwiesen. Durch den Bebauungsplan soll erreicht werden, dass im Plangebiet bestimmte soziale Einrichtungen untergebracht werden können. Insbesondere auf junge Familien, Seniorinnen und Senioren wird sich das positiv auswirken.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans 772, 2. Änderung hat vom 24. April bis 23. Mai 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
61.12 
Hannover / 12.06.2008