Drucksache Nr. 1585/2004:

Entlastung für das Haushaltsjahr 2003

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1585/2004
3 und 1. Ergänzung zu Anlage 2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Entlastung für das Haushaltsjahr 2003

Antrag,

der Rat wird gebeten,

a) über die vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister gemäß
§ 100 Abs. 3 NGO festgestellte Rechnung des Haushaltsjahres 2003 zu
beschließen,

b) dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Abs.1 NGO
- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes Gebäudewirtschaftsbetrieb (GWB),
für den der Jahresabschluss 2003 noch nicht erstellt worden ist –
Entlastung zu erteilen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Rechnung für das Haushaltsjahr 2003
(Anlage 1 - hellrosa/hellgelb -) entsprechend den §§ 119 und 120 NGO dahingehend geprüft, ob

° der Haushaltsplan eingehalten wurde,

° die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren,

° bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

° das Vermögen richtig nachgewiesen wurde.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2 und 1. Ergänzung zu Anlage 2 – beide bereits gesondert übersandt -) sowie auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht (Anlage 3 – ebenfalls gesondert übersandt -) verwiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht (S. 139) empfohlen, dem Oberbürgermeister

„mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes Gebäudewirtschaftsbetrieb, für den der Jahresabschluss 2003 noch nicht erstellt worden ist,“

Entlastung zu erteilen.

Die weitere Ausnahme, die sich auf die Jahresabschlüsse der Städtischen Alten- und Pflegezentren sowie des Altenzentrums Eichenpark bezieht, ist als hinfällig anzusehen, da die entsprechenden Unterlagen am 15.07./ 20.08.2004 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt worden sind.
Hierzu wird auf die 1. Ergänzung zu Anlage 2 verwiesen.


Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters werden nach §§ 101 (2) und 120 (4) NGO an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung der Bezirksregierung Hannover mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 01.11.2004