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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 dargestellten Straßenabschnitte von Dorfmarkhof und Meitnerstraße als Gemeindestraße zuzustimmen. Die Widmung erfolgt jeweils als Gehweg
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Zu Dorfmarkhof:
Bei dem Abschnitt des Dorfmarkhofs handelt es sich um eine im B-Plan Nr. 482 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche. Diese befindet sich in Eigentum und Straßenbaulast der Landeshauptstadt Hannover und wird bereits öffentlich genutzt.
Zu Meitnerstraße:
Bei dem Abschnitt der Meitnerstraße handelt es sich um eine bereits öffentliche genutzte Verkehrsfläche in Eigentum und Straßenbaulast der Landeshauptstadt Hannover. Bei der Datenbankpflege ist aufgefallen, dass für diesen Abschnitt noch keine Widmung erfolgte. Diese Widmung wird hiermit nachgeholt.
66.11
Hannover / Aug 16, 2023