Drucksache Nr. 1583/2020:
Regelung zur Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen bis zum Ratsbeschluss über die DS 1577/2020

Inhalt der Drucksache:

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1583/2020
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Regelung zur Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen bis zum Ratsbeschluss über die DS 1577/2020

Antrag,

zu beschließen, dass

vom 01. - 30. Juni 2020 die Einziehung der Entgelte inkl. Essengeld bis zur Entscheidung des Rates über die DS 1577/2020 unterbleibt. Ab dem 01.07.2020 wird das Entgelt inkl. Essengeld auf Grundlage der §§ 1 und 9 der bestehenden städtischen Entgeltregelung und der individuellen Betreuungsverträge vorläufig bis zur Ratsentscheidung wieder erhoben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus. Das Vertragsverhältnis schließt alle Kinder gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in der DS 1577/2020 aufgeführt.

Begründung des Antrages

Eine Entscheidung der Ratsversammlung kann hierfür frühestens am 24.09.2020 herbeigeführt werden.

Um eine Regelung zu treffen, die bereits vor diesem Zeitraum entsprechend umgesetzt werden kann, ist diese Entscheidung erforderlich.

Stimmt der Rat in seiner nächsten regulären Sitzung zu, dann ist die DS bereits umgesetzt.

Stimmt der Rat dagegen nicht zu, dann werden die Beiträge für den Monat Juni von der Verwaltung nachträglich erhoben, bzw. ab Juli nachträglich erstattet oder mit Folgebeiträgen verrechnet.

Durch dieses Verfahren entsteht kein finanzieller Nachteil für die Familien.
51.06 
Hannover / 02.07.2020