Drucksache Nr. 1583/2010 N1:
Haushaltssatzung 2011

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Migrationsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Betriebsausschuss Städtische Häfen
In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1583/2010 N1
3
 
Hinweis: Die Neufassung ist notwendig, da die Beratungsfolge um ein Gremium erweitert wurde. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen.,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushaltssatzung 2011

Antrag,

die Haushaltssatzung 2011 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Gemäß §84 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß § 40 Abs.1 Nr.8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates.

Der Niedersächsische Landtag hat am 9. November 2005 das „Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften“ beschlossen.
Das Gesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Es ist eine Übergangsregelung von sechs Jahren vorgesehen, sodass das neue Recht von allen Kommunen spätestens ab 1. Januar 2012 anzuwenden ist.
Die Landeshauptstadt Hannover legt mit der Haushaltssatzung 2011 somit den ersten Haushaltsplan auf der Grundlage des neuen kommunalen Rechnungswesen vor.
20.11 
Hannover / 30.11.2010