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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtHaushaltssatzung 2011
Antrag,
die Haushaltssatzung 2011 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.
Kostentabelle
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.
Begründung des Antrages
Gemäß §84 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß § 40 Abs.1 Nr.8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates.
Der Niedersächsische Landtag hat am 9. November 2005 das „Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften“ beschlossen.
Das Gesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Es ist eine Übergangsregelung von sechs Jahren vorgesehen, sodass das neue Recht von allen Kommunen spätestens ab 1. Januar 2012 anzuwenden ist.
Die Landeshauptstadt Hannover legt mit der Haushaltssatzung 2011 somit den ersten Haushaltsplan auf der Grundlage des neuen kommunalen Rechnungswesen vor.
20.11
Hannover / 24.11.2010