Drucksache Nr. 1580/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Schwerbehindertenquote bei der Stadtverwaltung
in der Ratssitzung am 28.08.2025, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1580/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Schwerbehindertenquote bei der Stadtverwaltung
in der Ratssitzung am 28.08.2025, TOP 3.4.

Unsere kleine Anfrage vom April 2025 hat ergeben, dass die Schwerbehindertenquote bei der Stadtverwaltung im Jahr 2020 noch bei 8,72 % lag, bis 2022 auf 9 % anstieg und bis 2024 wieder auf 8,52 % gesunken ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gründe sieht die Verwaltung für den Rückgang der Schwerbehindertenquote von 9 % (2022) auf 8,52 % (2024)?
2. Welche Maßnahmen plant oder prüft die Verwaltung, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen zu fördern und die Quote wieder zu erhöhen?
3. Auf welchem Rang steht Hannover im bundesweiten Vergleich der Großstädte zur Schwerbehindertenquote?

Text der Antwort

Frage 1: Welche Gründe sieht die Verwaltung für den Rückgang der Schwerbehindertenquote von 9 % (2022) auf 8,52 % (2024)?

Die Gründe für den Rückgang der Schwerbehindertenquote von 9 % in 2022 (8,82 % in 2023) auf 8,52 % lassen sich nicht auf die Erfassung konkreter Daten zurückführen. Es lässt sich daher allenfalls vermuten, dass durch das altersbedingte Ausscheiden von schwerbehinderten Mitarbeiter*innen im Jahr 2024 ein größerer Prozentsatz betroffen war als im Jahr 2022 und demgegenüber keine Nachfolgebesetzungen / Einstellungen von schwerbehinderten Menschen in ähnlichem Umfang erfolgt sind. Letzteres könnte auf einen Mangel an potenziellen schwerbehinderten Bewerber*innen in Stellenbesetzungsverfahren zurückzuführen sein.


Frage 2: Welche Maßnahmen plant oder prüft die Verwaltung, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen zu fördern und die Quote wieder zu erhöhen?

Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung in Stellenbesetzungsverfahren unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bevorzugt berücksichtigt. Bereits in der Stellenausschreibung wird darauf hingewiesen.

Wichtig ist für die Stadtverwaltung, als inklusive Arbeitgeberin sichtbarer zu werden. So wird bei Veröffentlichungen der neuen Arbeitgeberinmarke sowie auf dem Karriereportal der Landeshauptstadt Hannover verstärkt auf das Thema Vielfalt und Inklusion geachtet.

Im Mai 2025 nahm die Landeshauptstadt Hannover erstmals am „DUOday“ teil. Dieser inklusive Aktionstag bietet eine wertvolle Plattform, um die Vielfalt und Inklusion in der Stadtverwaltung zu fördern. Er ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen aus einer Behinderteneinrichtung individuelle Einblicke in verschiedene Berufsfelder in einem „DUO“:
Tandems bestehend aus einer Person mit Beeinträchtigung und einer Ansprechperson aus einem teilnehmenden Unternehmen bzw. Behörde. Ziele des Aktionstags: Berührungsängste und gemeinsam Barrieren abbauen, Begegnungen auf Augenhöhe schaffen und neue berufliche Perspektiven aufzeigen.

Die Landeshauptstadt Hannover übernahm gemeinsam mit der Region Hannover sowie enercity die Schirmherrschaft. Eine erneute Teilnahme im Jahr 2026 ist geplant.


Frage 3: Auf welchem Rang steht Hannover im bundesweiten Vergleich der Großstädte zur Schwerbehindertenquote?

Es gibt bisher keinen interkommunalen Vergleich zur Schwerbehindertenquote.