Drucksache Nr. 1579/2013:
Straßenausbaubeitrag Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße
- Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1579/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1579/2013
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Straßenausbaubeitrag Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße
- Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die Straße Kolkhof von Hartungstraße bis Friedenauer Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtung gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 12.153,48 € erwartet.

Begründung des Antrages

In der Straße Kolkhof wurde im Jahr 2009 die Straßenbeleuchtung im Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt.

Die Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987)
Die Straße Kolkhof gehört zu den Anliegerstraßen. Der von den Anliegern/Anliegerinnen zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung 75 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 01.08.2013