Drucksache Nr. 1577/2010:
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule - Schulversuch "Islamischer Religionsunterricht"

Inhalt der Drucksache:

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1577/2010
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Grundschule Wilhelm-Busch-Schule - Schulversuch "Islamischer Religionsunterricht"

Antrag,

zuzustimmen,

an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule einen Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ einzurichten für interessierte stadthannoversche Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2010/2011.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Schulversuch an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine besonderen finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Konzept „Islamischer Religionsunterricht“ besteht in Niedersachsen seit 7 Jahren und wird bereits an 9 hannoverschen Schulen praktiziert.

Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule möchte neben ökumenischem auch islamischen Religionsunterricht anbieten. Das Angebot gilt hauptsächlich für Kinder mit islamischer Religionsangehörigkeit, soll aber für interessierte Schülerinnen und Schüler mit anderer oder keiner Konfession offen sein.
Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt und richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie den allgemeinen Bestimmungen für jedes andere Unterrichtsfach in der Grundschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Die Schule beabsichtigt, ab Schuljahr 2010/2011 im Rahmen eines Schulversuchs mit dem „islamischen Religionsunterricht“ zu beginnen.


Der Wunsch der Schule und das Konzept für die Einrichtung dieses Schulversuchs sind aus Sicht des Schulträgers zu begrüßen und zu unterstützen.

Als Anlage beigefügt ist ein entsprechendes Informationsschreiben für die Eltern und Erziehungsberechtigten.

Das Kollegium der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule und der Schulvorstand haben die Einführung des Projektes einstimmig beschlossen und sich für eine Antragstellung an das Nds. Kultusministerium ausgesprochen.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat der Schule die Genehmigung für die Durchführung des Schulversuchs „Islamischer Religionsunterricht“ vorbehaltlich der Zustimmung des Schulträgers zwischenzeitlich bereits erteilt.
42.44 
Hannover / 12.08.2010