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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1816 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Belange berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1816 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 18 Einfamilienhäusern in Reihenhausbauweise (3 Reihen zu je 6 Häuser) schaffen.
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 20.11.2014 (Drs. 15-2599/2014) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 11.12.2014 bis 19.01.2015 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 26.06.2015