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Die Neufassung wurde erforderlich, weil in der Beratungsfolge der Sportausschuss zu ergänzen war.Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Krügersruh e.V.,
zum 30.11.2010 zur Erweiterung der Sportanlage VfV von 1887 Hainholz
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Krügersruh e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9, Abs.1, Nr. 5 und Abs. 2, Nr. 2 zu kündigen, da mit dem Bauvorbescheid 01821/2010 (Anlage 4) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Kündigung der Kleingartenparzellen erfolgt unabhängig vom Geschlecht der betroffenen Person. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschlechtern findet deshalb nicht statt. Der Verwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Zahlen zu den betroffenen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen vor, da das Pachtverhältnis zwischen dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., vertreten durch den Kleingärtnerverein Hainholz e.V., und den Pächtern und Pächterinnen besteht. Es ist deshalb nicht bekannt, ob sich faktisch die Kündigungen stärker auf Männer oder Frauen auswirken.
Kostentabelle
Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus den Mitteln des Bauvorhabens durch OE 52 finanziert werden. Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung ist bereits durch Schätzer des Bezirksverbandes erfolgt. Die Räumungskosten werden noch ermittelt.
Begründung des Antrages
Die Aufgabe von Sportflächen des Vereins VfV Hainholz an der Helmkestraße zur Vermarktung macht zum Ausgleich die Erweiterung der Sportanlage an der Voltmerstraße notwendig.
10 Gärten werden vollständig gekündigt und 5 Gärten teilweise. Die Flächen haben einen Gesamtumfang von 6.000m² und sind sämtlich im städtischen Eigentum.
Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. in den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.
67.30
Hannover / 20.08.2010