Drucksache Nr. 1573/2010 N1:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Krügersruh e.V.,
zum 30.11.2010 zur Erweiterung der Sportanlage VfV von 1887 Hainholz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1573/2010 N1
4
 
Die Neufassung wurde erforderlich, weil in der Beratungsfolge der Sportausschuss zu ergänzen war.

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Krügersruh e.V.,
zum 30.11.2010 zur Erweiterung der Sportanlage VfV von 1887 Hainholz

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Krügersruh e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9, Abs.1, Nr. 5 und Abs. 2, Nr. 2 zu kündigen, da mit dem Bauvorbescheid 01821/2010 (Anlage 4) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Kündigung der Kleingartenparzellen erfolgt unabhängig vom Geschlecht der betroffenen Person. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschlechtern findet deshalb nicht statt. Der Verwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Zahlen zu den betroffenen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen vor, da das Pachtverhältnis zwischen dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., vertreten durch den Kleingärtnerverein Hainholz e.V., und den Pächtern und Pächterinnen besteht. Es ist deshalb nicht bekannt, ob sich faktisch die Kündigungen stärker auf Männer oder Frauen auswirken.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus den Mitteln des Bauvorhabens durch OE 52 finanziert werden. Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung ist bereits durch Schätzer des Bezirksverbandes erfolgt. Die Räumungskosten werden noch ermittelt.

Begründung des Antrages

Die Aufgabe von Sportflächen des Vereins VfV Hainholz an der Helmkestraße zur Vermarktung macht zum Ausgleich die Erweiterung der Sportanlage an der Voltmerstraße notwendig.



10 Gärten werden vollständig gekündigt und 5 Gärten teilweise. Die Flächen haben einen Gesamtumfang von 6.000m² und sind sämtlich im städtischen Eigentum.
Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. in den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.
67.30 
Hannover / 20.08.2010