Drucksache Nr. 1565/2007:
Umwandlung einer Hortgruppe in eine Krippengruppe des Kinderhauses der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri in Döhren

Inhalt der Drucksache:

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1565/2007
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Umwandlung einer Hortgruppe in eine Krippengruppe des Kinderhauses der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri in Döhren

Antrag, zu beschließen,

  • die bestehende Hortgruppe des Kinderhauses der Ev. -luth. Kirchengemeinde St. Petri in eine ganztägige Krippengruppe mit max. 15 Kindern (1,5 - 3 Jahre) umzuwandeln und
  • für dieses Betreuungsangebot ab 01.08.2007 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand8.000,00 €4645.901-988400Zuwendungen14.000,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten640,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt8.000,00 € Ausgaben insgesamt14.640,00 € 
Finanzierungssaldo-8.000,00 € Überschuss / Zuschuss-14.640,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Das Kinderhaus der St.Petri-Gemeinde in der Querstraße betreut in zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen sowie einem Kinderclub für 3/ 4- Klässler, insgesamt 100 Kinder.

Die Nachfrage an Plätzen für die zweite Hortgruppe hat sich in dieser Einrichtung sehr verringert.
Dem gegenüber häufen sich die Anfragen nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Vor diesem Hintergrund hat der Träger einen Antrag auf Umwandlung einer Hortgruppe in eine Krippe beantragt.

Durch eine "hausinterne" Umorganisation, können die für eine Krippengruppe erforderlichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt werden. Mit geringfügigen Umbauten, hauptsächlich im Sanitärbereich, werden alle notwendigen Voraussetzungen zur Betreuung der genannten Altersgruppe geschaffen.
Das Angebot einer Krippengruppe ist eine sinnvolle Ergänzung der Angebotsstruktur des Kinderhauses und trägt grundsätzliche dazu bei, den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu verringern.
Mit diesen strukturellen Veränderungen wird die Einrichtung ein Betreuungsangebot vorhalten, das den tatsächlichen Bedürfnissen der Elternschaft in ihrem Einzugsgebiet entspricht.
Ebenso wird durch diese Umwandlung auch dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen, dass Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll.

Die Kosten für die Umwandlung in Höhe von 14.000,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Träger eine einmalige Beihilfe in Höhe von 8.000,00 € für Einrichtungsmittel gewährt.

Die Maßnahme soll zum kommenden Kindergartenjahr, d.h. 01.08.2007, umgesetzt werden.
Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde vom Kultusministerium in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 11.06.2007