Drucksache Nr. 1563/2024:
Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1563/2024
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Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, bis zum Frühjahr 2025 eine Qualitätsrichtlinie für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Hannover zu entwickeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Die Richtlinie soll konkret beinhalten:
1. die Festlegung von drei Einrichtungstypen:
a. sozialräumliche Einrichtungen für Kinder von 6 bis 13 Jahren,
b. sozialräumliche Einrichtungen für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII),
c. stadtweite Einrichtungen für Jugendliche von 14 - 21 Jahren,
2. die Festlegung von Aufgaben und den damit verbundenen Zielen der drei Einrichtungstypen, orientiert an den Leistungen nach §§ 11, 13, 14 SGB VIII, sowie erforderlicher organisatorischer und fachlicher Aufgaben für die Einrichtungen,
3. eine Bemessung des notwendigen Personaleinsatzes der erforderlichen Qualifikationen zur Erfüllung der Aufgaben,
4. die Festlegung erforderlicher Raumressourcen (Standardraumkonzept),
5. eine Systematik zur Verteilung der verschiedenen Einrichtungen über das Stadtgebiet, orientiert an den verschiedenen Aufgabenprofilen der Einrichtungstypen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung die Einführung und Bereitstellung der Anwendung „BEAST“ (Bestands- und Angebots-Statistik der Region Hannover) als verbindliches Tool zur Statistikerhebung für die gesamte Landschaft prüfen.

Außerdem soll die Verwaltung die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere den Teil A, überarbeiten, um die freien Träger in die Lage zu versetzen, die Qualitätsstandards zu erreichen. Die überarbeitete Fassung soll rechtzeitig vor der Haushaltsplanung 2027/2028 zum Beschluss vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Entwicklung von Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit sind die Bedarfe aller Geschlechter zur berücksichtigen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Durch die Beauftragung der Verwaltung entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten. Die Beschreibung eines Qualitätsideals sagt noch nichts darüber aus, wie die Erreichung dieses Ideals finanziert wird. Die Finanzplanung erfolgt daher im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und der Haushaltsplanung.

Begründung des Antrages

Qualitätsrichtlinie
In einem gemeinsamen Workshop der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung und des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2024 hat die Fachverwaltung erste mögliche Eckpunkte für die Neuausrichtung der Landschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Kernelement ist die Idee, eine Qualitätsrichtlinie im Sinne des § 79a SGB VIII zu entwickeln.

Gemäß § 79a SGB VIII hat die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für […] die Gewährung und Erbringung von Leistungen […] weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.“

Hierbei steht im Vordergrund, ein Ideal zu beschreiben, dass es zukünftig zu erreichen gilt. Gleichzeitig können Abweichungen in der Qualität besser erkannt und mit entsprechender fachlicher Begründung anerkannt werden. Dies bietet der Verwaltung insbesondere in der Zuwendungsprüfung aber auch in der Bedarfsplanung wichtige Orientierungspunkte.

In die Richtlinie einfließen sollen auch die 2023 in der AG Kinder- und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII als Selbstverpflichtung der Träger verabschiedeten Qualitätsstandards.

Die zu erarbeitende Richtlinie soll dann sowohl für die kommunal getragenen Einrichtungen als auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft angewendet werden.

Einführung „BEAST“
Gemäß §§ 98 bis 103 SGB VIII sind die freien und der öffentliche Träger der Jugendhilfe zur Meldung von Daten für die Kinder- und Jugendhilfestatistik auf Bundesebene verpflichtet. Hierzu müssen regelmäßig Daten an das Landesamt für Statistik übermittelt werden. Die Einführung einer einheitlichen Softwarelösung zur Erfassung und Übermittlung der Daten wäre eine Vereinfachung für alle Träger. Gleichzeitig könnten die Daten für eine kommunale Jugendhilfeplanung ausgewertet werden.

Überarbeitung Richtlinie
Seit dem 01.01.2023 gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Erste Anpassungen und Ergänzungen wurden bereits vorgenommen. Mit der Einführung von Qualitätsstandards müssen die Träger mit einer Anpassung der kommunalen Förderung nach § 74 SGB VIII nun auch befähigt werden, die Qualitätsstandards zu erreichen. Da die Qualitätsrichtlinie beschlossen sein sollte, bevor die Überarbeitung der Fördersystematik erfolgt, kann diese nicht zeitgleich mit der Qualitätsrichtlinie vorgelegt werden. Da die Haushaltsplanung für 2025/2026 zu diesem Zeitpunkt auch bereits abgeschlossen sein wird, kann die Förderrichtlinie erst für die Haushaltsplanung 2027/2028 wirksam werden. Da die entsprechenden Zuwendungsanträge durch die Träger im Frühjahr 2026 gestellt werden müssen, sollte die Förderrichtlinie rechtzeitig im Vorfeld beschlossen werden.
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Hannover / Aug 12, 2024