Drucksache Nr. 1563/2022:
Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1563/2022
2
 

Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße

Antrag,


1. der Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße, wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.000.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101116

Bezeichnung Gemeindestraßen / Bleekstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung zu Lasten von 2023.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I. 54101 116
Gemeindestraße/Bleekstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.000.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.000.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 118.885,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 25.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 15.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -40.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 228.632,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -109.747,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -149.747,00 €

Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 122.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Die Maßnahme wird zu 50 % durch OE 68 finanziert (Verursacher Kanalbau). Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 2 Millionen Euro kalkuliert, die zunächst in 2022/2023 von OE 68 vorfinanziert werden, mit einem Rückfluss des 66er Anteils in 2023.

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Bleekstraße liegt im Stadtteil Kirchrode und verläuft entlang der Bundesbahnstrecke von der Tiergartenstraße im Osten zur Lothringer Straße an der Bahnunterführung im Westen. Die Bleekstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Die Südseite der Bleekstraße ist geprägt von Einfamilienhäusern.
Auf der Nordseite befinden sich bis zur Diedenhofener Straße ebenfalls Einfamilienhäuser. In der Seitenanlage ist eine Grünfläche mit 15 großen Straßenbegleitbäumen vorhanden. Im Anschluss an die Grünfläche befindet sich der ca. 2,4 m breite, mit Betonplatten gepflasterte Gehweg. Die südliche Seitenanlage weist im gesamten Planungsabschnitt eine Breite von ca. 2,0 m auf und ist in einigen Abschnitten asphaltiert, der größte Flächenanteil ist jedoch mit Betonplatten befestigt. Auf der Südseite stehen von der Diedenhofener Straße bis hinter die Metzer Straße Reihenhäuser. Im weiteren Verlauf Richtung Westen befinden sich das Birkenhof Bildungszentrum, ein Pflegeheim und das Landesbildungszentrum für Blinde Hannover (LBZB). Die an den Gehweg angrenzende Grünfläche weist hier nur noch eine Breite von ca. 1,4 m auf und ist frei von Bepflanzungen. Die vorhandene Asphaltfahrbahn ist im Dachprofil angelegt, mit 2-reihigen Gossen, Abläufen und Hochborden an beiden Seiten. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 7,5 m. Das Parken ist beidseitig am Fahrbahnrand erlaubt. Im Verlauf der Bleekstraße gibt es keine taktilen Einrichtungen als Hilfestellung und zur Orientierung von blinden oder sehbehinderten Personen.

Die Bleekstraße weist aufgrund des Alters und vor allem durch die vorhergegangenen Leitungsbauarbeiten erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaus nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Aufgrund des schlechten Zustands ist eine Reparatur der ganz erheblichen Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.

Es ist deshalb eine Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleisten zu können. Aufgrund des sehr geradlinigen Straßenverlaufes sind verkehrsberuhigende Maßnahmen notwendig und zu berücksichtigen.
2. Beschreibung des Vorhabens

Aufgrund des desolaten Zustandes der Fahrbahn und der Nebenanlagen durch Alter, Leitungsbau und anderweitige Bautätigkeiten soll die gesamte Fahrbahn im Abschnitt von der Tiergartenstraße bis zur Lothringer Straße erneuert werden. Die Straße ist mit einer 6,80 m breiten Fahrbahn in Asphaltbauweise mit beidseitiger 2-reihiger Gosse sowie Hochborden geplant. Dies entspricht dem vorhandenen Profil und stellt die kostengünstigste Variante der Grunderneuerung dar.
Vor dem LBZB Hannover sowie dem Pflegeheim wird der Querschnitt der Bleekstraße durch beidseitig vorgezogene Seitenräume auf 3,5 m eingeengt, so dass die Fahrgeschwindigkeiten reduziert und die Querungslänge für Fußgänger*innen verkürzt werden. Die Querungshilfen werden jeweils mit taktilen Elementen versehen.
Der Gehweg der südlichen Nebenanlage wird auf einer Breite von 2,0 m mit Betonplatten 40/40/8 cm grundhaft erneuert. Der 2,4 m breite Gehweg der nördlichen Nebenanlage erhält lediglich eine neue Befestigung aus Betonplatten 40/40/8 cm auf neuer Bettungsschicht. Die zwischen Gehweg und Fahrbahn liegende Grünfläche wird hergerichtet. Im weiteren


Straßenverlauf werden zusätzlich acht einseitige Einengungen (als vorgezogene Seitenräume) mit jeweils zwei Baumpaaren geplant. Alle Querungsstellen in Kreuzungsbereichen werden mit taktilen Elementen versehen.
Die Bordanlage wird beidseitig aus Betonhochborden hergestellt. Die nördlichen Gehwegflächen werden fahrbahnseitig mit Tiefborden eingefasst, die auch an den Grundstücksgrenzen verbaut werden sollen.
3. UVP

Durch die Grunderneuerung der Bleekstraße im o.g. Abschnitt wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle am Verkehr Teilnehmenden.

Mit der vorgesehenen Neupflanzung von 20 Bäumen im Straßenraum werden darüber hinaus die umwelttechnischen Verhältnisse im Planungsabschnitt positiv beeinflusst.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/ Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße soll in 2022 begonnen werden. Leitungsbauarbeiten sind nicht mehr notwendig.
66.21 
Hannover / 31.05.2022