Drucksache Nr. 1561/2003:
Abschluß von Verträgen mit freien Trägern der Jugendhilfe über die Nutzung von städtischen Gebäuden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1561/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 08.09.2003: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
  • 17.09.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Sitzung unterbrochen, Anschluss-Sitzung 01.10.2003
  • 18.09.2003: Stadtbezirksrat Ricklingen: Einstimmig
  • 25.09.2003: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: Einstimmig
  • 01.10.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : getrennte Abstimmung: Ziff. 1 + 2: einstimmig zugstimmt, Ziff. 3 + 4 einstimmig enthalten
  • 27.10.2003: Jugendhilfeausschuss: Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen
  • 24.11.2003: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
  • 04.12.2003: Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1561/2003
6
 

Abschluß von Verträgen mit freien Trägern der Jugendhilfe über die Nutzung von städtischen Gebäuden

Antrag,

zu beschließen,

die nachfolgend aufgeführten Verträge abzuschließen:

1. mit der Arbeiterwohlfahrt Hannover
über: Spielhaus Walter-Ballhause-Straße (Anlage 1)

2. mit dem Verein zur Förderung integrativer Jugendarbeit in Linden e. V.
über: Jugendtreff Allerweg (Anlage 2) und
Jugendtreff Elisenstraße (Anlage 3)

3. mit der Martin-Luther-Kirchengemeinde Hannover-Ahlem
über: Jugendzentrum Ahlem (Anlage 4)

4. mit der Sozialistischen Jugend Deutschlands
über: Jugendzentrum Wettbergen (Anlage 5) und
Jugendzentrum Lister Turm (Anlage 6)



Begründung


Mit Drucksache Nr. 0721/2002 wurden die Verträge mit den vorseitig genannten Trägern zum 31.12.2002 gekündigt.

Da die Verträge neben den Regelungen zu Personal- und Sachkosten auch Regelungen hinsichtlich der Nutzung der überlassenen Gebäude beinhalteten, ist numehr der Abschluß neuer Gebäudenutzungsverträge erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit o.g. Drucksache ebenfalls der Vertrag mit dem UJZ Glocksee e.V. aufgekündigt wurde. Der neu abzuschließende Vertrag befindet sich aufgrund der Besonderheiten des Gebäudekomplexes noch in der Abstimmungsphase und wird nachgereicht.

Die Verwaltung bittet daher, den in den Anlagen beigefügten und inhaltlich bereits mit den Trägern abgestimmten Nutzungsvereinbarungen zuzustimmen.
51.50 3
Hannover / 26.06.2003