Drucksache Nr. 1560/2005:
Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Informationen:

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1560/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1560/2005
1
 

Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Antrag,

eine Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verfahrensordnung berührt keine inhaltlichen geschlechtsspezifischen Aspekte. Die Benennung der Kommissionsmitglieder – sechs Ratsfrauen/Ratsherren oder Bezirksratsfrauen/Bezirksratsherren und sechs Bürgervertreterinnen/Bürgervertreter - erfolgt unter Anwendung des § 51 Abs. 2 NGO durch die Ratsfraktionen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Beschlussdrucksache 2265/2001 ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz beschlossen worden.
Mit Beschlussdrucksache Nr. 1524/2005 ist die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover unter § 44 Abs. 5 dahingehend ergänzt worden, dass für das Sanierungsgebiet Hainholz eine Kommission Sanierung Soziale Stadt eingerichtet wird.
Für die Sitzverteilung in der Kommission gilt gemäß § 51 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) das proportionale Zuteilungsverfahren gemäß § 51 Abs. 2 NGO. Das Benennungsrecht liegt bei den Fraktionen und Gruppen des Rates und richtet sich im



Umfang nach deren Stärke, nicht aber nach der Stärke von Bezirksratsfraktionen.
Eine Abweichung vom proportionalen Zuteilungsverfahren des § 51 Abs. 2 NGO bedürfte eines einstimmigen Beschlusses der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 51 Abs. 10 der NGO.

Der beigefügte Entwurf einer Verfahrensordnung soll die Arbeitsweise der einzurichtenden Kommission näher regeln.
Der Inhalt des Entwurfes entspricht im Wesentlichen, abgesehen von wenigen redaktionellen Überarbeitungen, den mit Beschlussdrucksache 3072/97 für die Sanierungskommission Vahrenheide-Ost getroffenen Regelungen.
 61.41
Hannover / 19.08.2005