Informationsdrucksache Nr. 1559/2011:
Bolzplatz an der GS Goetheplatz

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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1559/2011
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Bolzplatz an der GS Goetheplatz

Mit Drucksache Nr. 15-0503/2011 hat der Bezirksrat Mitte beschlossen, den Bolzplatz der GS Goetheplatz probeweise vom 01.04.11 bis 30.09.11 montags bis freitags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zum Spielen freizugeben.
Die für die Beauftragung eines Schließdienstes anfallenden Kosten in Höhe von 1.000 € wurden aus den Bezirksratsmitteln bereitgestellt. Die Verwaltung sollte vor Ablauf der Frist dem Bezirksrat über die Erfahrungen berichten.

Erfahrungen

Von Seiten der Schule wurden in der Zeit bis zu den Sommerferien folgende Feststellungen getroffen:
· Das Müllaufkommen auf dem Schulhof, der im Rahmen der Öffnung des Bolzplatzes frei zugänglich war, hat zugenommen. Der Müll wurde bislang von den Schüler/innen aufgesammelt.
· Gestiegene Geruchsbelästigung durch Urin und vereinzelt auch durch Erbrochenes (Jugendliche urinieren vor und gegen den Schuleingang, so dass bereits Urin in das Schulgebäude floss).
· Wiederholtes Umstoßen der Pflanzkübel auf dem Schulhof
· Vermehrt halten sich Jugendliche im Schulhofbereich vor und während der Unterrichtszeit der Grundschule sowie am Nachmittag auf.
Nach den ersten Informationen über diese Missstände wurde der Kontaktbeamte der Polizei um Unterstützung gebeten. Infolge waren gravierende Vorfälle nicht mehr festzustellen.



Die mit dem Schließdienst beauftrage Fa. Protec berichtet lediglich von einer Beanstandung am 16.06.11 (herumliegender Müll, leere Plastikflaschen, Schuhe, Zeitungen), der entfernt wurde, sodass am nächsten Tag die Sauberkeit wieder gegeben war.


Anwohnerbeschwerden, die es in der Vergangenheit mehrfach gegeben hatte, sind bislang ausgeblieben.



Insgesamt betrachtet ist trotz dieser Feststellungen der Probelauf der Öffnung als zufriedenstellend anzusehen. Lt. Informationen der Schule wurde der Bolzplatz überwiegend von den Jugendlichen sehr gut genutzt.

Wünsche der Schule

Im Falle einer Fortführung der Öffnung des Bolzplatzes wünscht die Schule jedoch weitere Maßnahmen:
- Beauftragung eines externen Mülldienstes
- Schaffung einer Möglichkeit der Toilettennutzung im Umfeld („Nette Toilette“?)
- Schaffung eines separaten Zugangs zum Bolzplatz
- Verhinderung der Zugänglichkeit des Schulgeländes

Bewertung
Beauftragung eines externen Mülldienstes
Die Müllbeseitigung durch die Schülerinnen und Schüler ist dauerhaft nicht zumutbar. Eine Vergabe der Reinigungsleistungen, z.B. an AHA würde zusätzliche Kosten verursachen. Sofern vorgesehen, zweimal wöchentlich einen Reinigungsdienst einzusetzen, würde dies Kosten in Höhe von ca. 500 € für das Halbjahr nach sich ziehen.


Schaffung einer Möglichkeit der Toilettennutzung im Umfeld
Die Bereitstellung von Toiletteneinrichtungen an Bolzplätzen ist nicht üblich. Durch die Nähe zum Schulgebäude und durch die versiegelten Flächen ist das Fehlverhalten bei Nutzung des Bolzplatzes unmittelbar spürbar und eine nicht tolerierbare Belästigung für die Schulbesucher, Lehrkräfte und Schüler/innen. Da es den Erfahrungen nach schwierig sein könnte, eine Toilettennutzung im Umfeld zu organisieren, sind der Vollständigkeit halber die Kosten für die Aufstellung einer mobilen Toilette ermittelt worden, diese würden ca. 600 € für das Halbjahr (Öffnungszeitraum) betragen.

Empfehlenswert wäre eine direkte Ansprache der Bolzplatznutzer durch den Kontaktbeamten oder das Sachgebiet Jugendschutz / Straßensozialarbeit, um die Verunreinigungen zu vermeiden.
Da es sich bei den Nutzern allerdings nicht um eine homogene Gruppe handelt (wechselnde Nutzer), besteht leider die „Gefahr“, dass die Verursacher der Verunreinigungen durch die Straßensozialarbeit nicht erreicht werden, da es ja keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ der Gruppe geben kann.




Die Kosten für die Herrichtung eines separaten Zugangs zum Bolzplatz wird vom Fachbereich Gebäudemanagement mit rd. 7.000 € angegeben.
Dadurch würde gleichzeitig die Zugänglichkeit zum übrigen Schulgelände durch die Nutzer des Bolzplatzes verhindert.

Die Schließung durch einen Schließdienst wird weiterhin unverzichtbar sein. Die für den Öffnungszeitraum entstehenden Kosten von rd. 1.200 € müssten finanziert werden.

Im Haushalt der Verwaltung sind diese Mittel oder Teilsummen weder im Finanzhaushalt noch im Ergebnishaushalt veranschlagt und könnten somit nicht zur Verfügung gestellt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bolzplatz kann von Mädchen und Jungen gleichermaßen genutzt werden.

Kostentabelle

Die etwaigen Kosten sind oben bereits beschrieben.

42.4 
Hannover / Aug 17, 2011