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Neubau und Betriebsführung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen in der Gottfried-Keller-Str.11 durch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Region Hannover e.V.
Antrag,
zu beschließen,
- die Planungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen (zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen mit max. 80 Ganztagsplätzen) auf Basis des Standardraumprogramms, hier durchgeführt durch die AWO, vorzunehmen, sowie
- für diese Gruppenstruktur der AWO ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Zuwendungen auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagestätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 30.000,00 € | 4641.901/988000 | Zuwendungen | 216.000,00 € | *4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 2.400,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 30.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 218.400,00 € | |
Finanzierungssaldo | -30.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -218.400,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagestättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die erhöhte Landesförderung in Höhe von 38% wurde berücksichtigt.
Nach Beschluss dieser Drucksache wird eine gesonderte Anmietungsdrucksache ins Ratsverfahren gegeben.
Für die Krippenplätze ist bei der Landesschulbehörde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) gestellt worden.
Begründung des Antrages
Die AWO betreibt seit 1946 in der Gottfried-Keller-Str. 24/26 im "Heim Freundschaft" unter anderem eine Kindertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen. Das Gebäude hat einen erheblichen Sanierungsbedarf. Im Stadtbezirk Vahrenwald-List gibt es darüber hinaus einen hohen Bedarf an Krippenplätzen, der sich durch das Neubaugebiet "Lister Blick" weiter erhöht hat.
Die AWO ist auf Grund der o.g. Situation an die Verwaltung herangetreten, eine 4-gruppige Kindertagesstätte neu zu errichten.
Im Zuge dessen soll der bisherige Standort der Einrichtung im Heim Freundschaft mit den beiden Kindergartengruppen verlagert und das Betreuungsangebot um zwei Krippengruppen erweitert werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Räume für weitere soziale Angebote für den Stadtteil dieser Einrichtung angeschlossen werden.
Auf dem Grundstück der derzeitigen Außenstelle des Gymnasiums der Käthe-Kollwitz-Schule kann in unmittelbarer Nähe zum alten Standort eine städtische Fläche für den Bau der 4-gruppigen Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden.
Das städtische Grundstück wird der AWO im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages überlassen. Die Landeshauptstadt Hannover wird die Räume der Kindertagesstätte anmieten und im Rahmen des Überlassungsvertrages der AWO den Betrieb übergeben.
Entsprechend des städtischen Standardraumprogramms wird von dem Bauherrn und in enger Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Fachbereichen die Planung der beiden Krippen- und Kindergartengruppen abgestimmt. Die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme wird über den Vermieter (AWO) geregelt.
Die beantragten Fördermittel (RIK) für beide Krippengruppen werden nach Bescheiderteilung an den Vermieter weitergeleitet.
Durch das zusätzliche Krippenangebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Darüber hinaus wird durch den Fortbestand der Kindergartengruppen weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gesichert.
51.41
Hannover / 11.08.2010