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Durch die am 14. Juni 2024 beschlossene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurden für die Kommunen die Regelungen erleichtert, an Fußgänger*innenüberwegen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 auszuweisen. Durch die am 5. Juli 2024 vom Bundesrat beschlossene Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Kommunen darüber hinaus nun leichter Tempo 30 in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und vielgenutzte Schulwege anordnen. Außerdem wurde der Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen von 300 Metern auf nun 500 Meter verlängert.
Da die Landeshauptstadt Hannover die bundesweite Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ für mehr kommunale Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits mitbegründet hat, der sich bereits 1109 Städte, Gemeinden und Landkreise angeschlossen haben, steht es der Stadt gut an, alle Spielräume zur Temporeduzierung auf den hannoverschen Straßen auszunutzen.