Drucksache Nr. 1558/2016:
Experimentiermittel für inklusive Hilfen

Inhalt der Drucksache:

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1558/2016
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Experimentiermittel für inklusive Hilfen

Antrag,

finanzielle Mittel zukünftig auch für passgenaue inklusive Hilfen aus dem sog. Experimentiermitteltopf bereitzustellen, die nicht auf der Grundlage des SGB VIII finanziert werden können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Landeshauptstadt Hannover u. a. dazu bei, Müttern und Vätern Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen zu geben. Es wird weiterhin dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ab dem Haushaltsjahr 2005 wurde die Verwaltung beauftragt, aus dem Budget Hilfen zur Erziehung 1 Million Euro für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren (Experimentiermitteltopf). Mit den politischen Anträgen wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um flexible erzieherische Hilfen für Einzelfälle und Projekte zu ermöglichen, für die keine passgenauen Angebote in bestehenden Hilfestrukturen und Regelsystemen in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung stehen. Ziel soll sein, durch präventive Wirkungen Kosten in den erzieherischen Hilfen zu minimieren bzw. zu verhindern.

Im Jahr 2012 war eine fachliche Neuausrichtung der Experimentiermittel erforderlich, da die Region Hannover im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches die eingesetzten finanziellen Aufwendungen nicht mehr anerkannt hat. Dieser Einschränkung wurde begegnet, in dem eine konzeptionelle und strukturelle Veränderung vorgenommen wurde und die Experimentiermittel nur für klar umrissene Projekte -befristet für ein Jahr- eingesetzt werden dürfen. (DS 1811/2012)
Definition Experimentiermittel
Einzelfälle
Finanzielle Mittel können in den Einzelfällen eingesetzt werden, in denen einzelfallbezogene Hilfen oder Unterstützungsleistungen kreiert werden, die einen Bedarf außerhalb bestehender Angebote der erzieherischen Hilfe bedienen. Hierdurch soll eine Vermeidung oder Reduzierung von HzE-Kosten erreicht werden – insbesondere dann, wenn keine anderen Leistungen bereitgestellt werden können.
Projekte
Projekte müssen sich ausschließlich und direkt auf potentielle Adressatinnen der Hilfe zur Erziehung beziehen und frühzeitig der Entwicklung sozialer Probleme in einem Sozialraum entgegenwirken.

Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass zunehmend mehr Anfragen zum Einsatz der Experimentiermittel kommen, in deren Mittelpunkt weniger der erzieherische Bedarf von Kindern und Jugendlichen steht, sondern vielmehr der nach Integration / Inklusion. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Einrichtungen der Jugendhilfe aufgefordert werden, Leistungen erbringen zu sollen, bei denen zum Beispiel Eltern, Schulen oder auch andere Einrichtungen den Anspruch an inklusive Leistungen haben, die jedoch auf der Grundlage der derzeit rechtlichen Gegebenheiten des SGB VIII nicht eingelöst werden können. Es ist davon auszugehen, dass es mit der sukzessiv angestrebten Novelle des SGB VIII bis 2022 zu Veränderungen kommen wird. Bis dahin sollen jedoch bereits jetzt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die oben beschriebenen Bedarfe erfüllen zu können.

Eine Ausweitung der Experimentiermittel auch auf integrative/inklusive Leistungen im Rahmen des vorhandenen Budgets ist erforderlich und der bestehende Beschluss aus dem Jahre 2005 soll erweitert werden, damit neben erzieherischen Maßnahmen auch solche finanziert werden können, die vorrangig eine inklusive Ausrichtung haben.
51.2 
Hannover / 01.08.2016