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Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert eine nachhaltige Belebung und Stärkung der Innenstadt von Hannover. Beschlossen werden die nachfolgend genannten Maßnahmen 1-85 als neues Konzept für die nachhaltige Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, die auf dem Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ beruhende Weiterentwicklung der Innenstadt von Hannover bis zum Jahr 2035 anhand dieser Zielvorgaben neu auszurichten. Jegliche Umnutzung des öffentlichen Raumes, insbesondere die in Leitprojekt 4 des Konzeptes von der Verwaltung eingebrachten Vorhaben, werden durch diesen Antrag ersetzt.
I. Wirtschaft:
Kurzfristige Maßnahmen:
1. Mehr Leben auf öffentlichen Plätzen
Um öffentliche Plätze zu beleben, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern und eine Win-Win-Situation für Kulturschaffende, Gastronomen und Besucher zu schaffen, initiiert die Stadtverwaltung mehr öffentliche Veranstaltungen und regelmäßige, kulturelle Angebote der Landeshauptstadt Hannover auf den öffentlichen Plätzen der Innenstadt (z.B. auf dem Hanns-Lillje-Platz oder im Maschpark). Die notwendigen Maßnahmen setzt die Stadtverwaltung mit dem vorhandenen Personal und aus dem vorhandenen Veranstaltungsbudget um.
2. Gastronomie schafft Aufenthaltsqualität – Außengastronomie
Die Verwaltung legt dem Rat einen Entwurf zur Überarbeitung der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussfassung vor, der großzügigere Genehmigungsbestimmungen für Freisitzflächen und Außenterrassen enthält. In dieser Neufassung der Sondernutzungssatzung soll die Genehmigung von Außengastronomie grundsätzlich toleranter gehandhabt werden.
3. Nutzungsmix für die City Arbeitsplätze und Wohnraum schaffen
Die Stadtverwaltung ergreift alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Ansiedelung neuer Arbeitsplätze und zur Ermöglichung zusätzlichen Wohnraums in der In-nenstadt.
4. Parkgebührenreduzierung zur Stärkung der Wirtschaft
Parkgebühren auf oberirdischen öffentlichen Stellplätzen werden montags bis sams-tags künftig nur noch bis 18.00 Uhr erhoben, um den Einzelhandel und die Gastronomie in den Abendstunden zu beleben und den Besuch kultureller Veranstaltungen in der Innenstadt zu fördern. Hiervon ausgenommen bleibt der Bereich um den Steintorplatz, in dem schon heute bis Mitternacht Gebühren erhoben werden.
5. Immobilienankauf als letztes Mittel
Die Landeshauptstadt Hannover oder die städtischen Tochterunternehmen, z.B. hano-va Gewerbe, prüfen in Extremfällen den Ankauf oder die Anmietung von Immobilien, wenn langfristige Leerstände nicht auf anderem Wege vermieden werden können. Ziel dieser Maßnahmen ist die Weitervermietung oder Veräußerung der Objekte mit einem neuen Nutzungskonzept. Eine potentielle Umwandlung der Immobilien in Wohnraum wird mitberücksichtigt.
6. Keine Subventionierung insolventer Kaufhäuser
Die Landeshauptstadt Hannover lehnt die Subventionierung insolventer oder in wirtschaftlicher Schieflage befindlicher Kaufhäuser ab.
7. Wettbüros eindämmen, Diversität ermöglichen
Die zunehmende Ausbreitung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros, wird durch Veränderungssperren oder andere Instrumente der Bauleitplanung eingedämmt.
8. Besucherfrequenzmessung schafft Transparenz
Die Stadtverwaltung veranlasst an weiteren Standorten die digitale Messung der Besucherfrequenzen, um dem Rat bei der Planung von neuen Konzepten für die Entwicklung der Innenstadt datenbasierte Entscheidungsvorschläge unterbreiten zu können.
Mittelfristige Maßnahmen:
9. Keine „broken windows“ – Leerständen entgegenwirken
Die Landeshauptstadt fördert lage- und objektbezogene Entwicklungen, die geeignet sind, Leerständen mit interessanten und nachhaltigen Konzepten zu begegnen. Dazu entwickelt sie eine Strategie in Anlehnung an Konzepte der Stadt Hameln und des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der eine Anmietung von Leerständen durch die Landeshauptstadt und eine anschließende Untervermietung an Geschäftstreibende be-rücksichtigt wird. Die Stadtverwaltung prüft zudem, wie hanova Gewerbe und die kommunale Wirtschaftsförderung in die Umsetzung dieser Strategie eingebunden werden können.
10. Zusammenarbeit statt Bürokratie – Innenstadtmanagement
Die Stadtverwaltung richtet in Kooperation mit der City-Gemeinschaft und dem Integrationsmodell aus der Anlage zu Drucksache Nr. 1236/2024 folgend ein Innenstadtmanagement für die Landeshauptstadt Hannover ein. Das Innenstadtmanagement erhält unter anderem die Aufgabe, in Abstimmung mit den Geschäftstreibenden die Einführung eines geschäftsübergreifend gültigen Innenstadtgutscheins voranzutreiben.
11. Zukunft gestalten – Start-Ups und Pop-Up-Konzepte fördern
In Zusammenarbeit mit hannoverimpuls fördert die Landeshauptstadt Start-Ups und Pop-Up-Konzepte niedrigschwellig, indem sie die Einrichtung von Innovationshubs und Co-Working-Spaces in der Innenstadt initiiert. Mit Pop-Up-Stores sollen lokale Unternehmen mit kreativen Ideen unterstützt und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden. Die dauerhafte Einrichtung eines zentralen City-Treffs mit integriertem Berufsorientierungscafé soll zudem eine Anlaufstelle für alle Generationen, Aufenthaltsmög-lichkeiten und ein Angebot an städtischen Dienstleitungen bieten und einen neuen Anziehungspunkt in der City schaffen.
12. Hannover als „best practice“ – aufhof fortführen
Die Stadtverwaltung prüft eine langfristige Fortsetzung des ausgelaufenen „aufhof“-Projekts und hierfür auch den Erwerb der ehemaligen Galeria-Kaufhof-Filiale an der Marktkirche durch die Landeshauptstadt selbst oder durch hanova Gewerbe, sofern sich hierfür kein privater Investor mit einer langfristigen Entwicklungsabsicht finden sollte.
13. City Logistik – regionale Unternehmen fördern
Die Stadtverwaltung treibt in Zusammenarbeit mit den Geschäftstreibenden der Innenstadt und nach Möglichkeit unter Einbindung des Knowhows der hannoverschen Auto-mobilindustrie die Einrichtung einer zentral organisierten City-Logistik voran, um den Fluss von Lieferverkehren effizienter zu gestalten. Hierfür übernimmt die Landeshauptstadt Hannover eine Anschubfinanzierung. Der City-Hub am hanova-Parkhaus Mehl-straße soll dabei als Vorbild für die weitere Entwicklung der City-Logistik von Hannover dienen.
14. Smart Cities – Digitalisierung sichtbar machen
Gemeinsam mit der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), der City-Gemeinschaft und anderen Akteuren entwickelt die Landeshauptstadt Hannover ein innovatives Konzept für eine bessere Orientierung in der „Erlebnis-Innenstadt“ von Hannover. Dieses Konzept beinhaltet zum einen ein räumliches Informations- und Touristenleitsystem mit Informationstafeln zu relevanten öffentlichen Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Denkmälern usw. Über eine App werden zudem digitale Informationen zu Veranstaltungen, den ÖPNV und allgemeinen Hinweisen zugänglich gemacht.
15. Hannover digital erlebbar – Augmented Straßenschilder
Das Projekt „Augmented Straßenschilder“ wird in der Innenstadt von Hannover ausgeweitet. Die Stadtverwaltung nutzt die Chancen der Digitalisierung, um weitere Orte in der Innenstadt durch QR-Codes zum Leben zu erwecken.
16. Framing ist alles – Markenname für die Innenstadt
Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, um die Innenstadt von Hannover mit einem Markennamen zu versehen.
Langfristige Maßnahmen:
17. Die City feiert ihre Vorzüge – Innenstadtfestival
Die Stadtverwaltung bemüht sich um die Etablierung eines Festivals, in Kooperation mit den örtlichen Betreibern. Dies soll eine sinnvolle und zentrale Ergänzung des Programms in Hannover werden, um auch jüngeren Hannoveranerinnen und Hannoveranern etwas anbieten zu können.
II. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit:
Kurzfristige Maßnahmen:
18. Ohne Sicherheit keine Aufenthaltsqualität – Ordnungsdienst
Der Ordnungsdienst wird personell kurzfristig auf 75 Stellen aufgestockt; langfristig auf 100 Stellen. Die Präsenz von Ordnungskräften insbesondere in den Abendstunden, sowie in Stadtbahnen und Stationen wird in Absprache mit den zuständigen Stellen deutlich erhöht. Die Kooperation zwischen Ordnungsdienst und Polizei wird weiter aus-gebaut. Das Thema Sicherheit und Ordnung bekommt generell einen höheren Stellenwert.
19. Ohne Sauberkeit keine Aufenthaltsqualität
Gemeinsam mit der Polizei, dem Abfallwirtschaftsbetrieb aha und der Stadtgesellschaft (z.B. Sozialverbänden, Kirchen, Geschäftstreibenden, Kulturschaffenden und Wirt-schaftsverbänden) erarbeitet die Stadtverwaltung ein Sicherheit- und Sauberkeitskon-zept für die Innenstadt. In diesem Konzept wird explizit auf die Problemlagen an Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Hauptbahnhof oder dem Steintorplatz eingegangen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Akteure sind mit- und gegeneinander abzuwägen und entsprechende Orientierungs- und Unterstützungsangebote zu berücksichtigen. Zuständigkeiten sind so weit wie möglich zu bündeln und Kontaktmöglichkeiten für Fragen der Sicherheit und Sauberkeit niedrigschwellig bereitzustellen. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie Verstöße gerade im Fall unerlaubter Abfallentsorgungen durch den Ordnungsdienst konsequent zu ahnden sind. An den Abgängen zu den Tunnelstationen der Stadtbahn wird zukünftig in Absprache mit der Region Hannover und der Üstra ein urinabweisender Anstrich eingesetzt. Die Stadtverwaltung prüft die Installation von öffentlichen Toilette an zentralen Plätzen der Innenstadt (z.B. Steintorplatz, Kulturdreieck, Opernplatz).
20. Licht schafft Sicherheitsgefühl
Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Beleuchtungskonzept für die Innenstadt, um dunkle Ecken besser auszuleuchten und das Sicherheitsempfinden in potentiellen Angsträumen zu stärken. Die Beleuchtung in Stich- und Nebenstraße (z.B. Andreaestraße, Gro-ße Packhofstraße, Schillerstraße) und in den Tunneln wird deutlich erhöht. In weniger frequentierten Bereichen prüft die Stadtverwaltung zudem den Einsatz intelligenter, bedarfsorientierter Beleuchtungsmethoden.
21. Mehr Mülleimer und höhere Reinigungsintervalle
An weiteren Standorten in der Innenstadt werden Mülleimer mit einem hohen Fassungsvolumen aufgestellt. Die Leerungs- und Reinigungsintervalle in der Innenstadt werden in Absprache mit dem Abfallentsorger aha ausgeweitet.
22. Präsenz stärkt Sicherheit – Mobile Sicherheitsstationen
In Abstimmung mit der Polizei prüft die Stadtverwaltung die Einrichtung mobiler Sicherheitsstationen an den zentralen Umsteigepunkten der Stadtbahn (Kröpcke, Steintor-platz, Hauptbahnhof, Aegidientorplatz), um das Sicherheitsgefühl und die Polizeipräsenz an Einsatzschwerpunkten zu erhöhen.
23. Blaulichtfamilie nicht ausbremsen
Die Stadtverwaltung achtet darauf, dass die Straßen und Plätze der Innenstadt ungeachtet jedweder Beschlusslagen ständig für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sowie für Ver- und Entsorgungsunternehmen durchlässig und erreichbar bleiben. Die Stadtverwaltung verzichtet auf unangekündigte und unzweckmäßige Abpollerungsmaßnahmen.
24. Videoüberwachung öffentlicher Kriminalitätsschwerpunkte
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Behörden (insbesondere der Polizei) zu prüfen ob neue zusätzlichen Kriminalitätsschwerpunkte existieren und diese die Einrichtung von zusätzlicher Videoüberwachung an diesen Stellen rechtfertigen.
Mittelfristige Maßnahmen:
25. Bürgermeinung zählt – Kritischer Stadtrundgang
Das Ordnungs- und das Baudezernat initiieren gemeinsam mit der Polizei einen regelmäßigen, kritischen Stadtrundgang mit repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, um sich Angsträume aus der Sicht der sich in der Stadt bewegenden Menschen darstellen und erläutern zu lassen. Im Nachgang sollen dann konkrete, ortsbezogene Lösungen entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bei allen Planungen sind die Interessen aller Altersgruppen sowie die Belange der Barrierefreiheit stets zu berücksichtigen.
III. Stadtentwicklung und Bauen:
Kurzfristige Maßnahmen:
26. Rechtliche Grundlagen für Mischnutzung schaffen
Die Stadtverwaltung nimmt die notwendigen Maßnahmen in der Bauleitplanung vor, um eine flächendeckende Mischnutzung der Innenstadt durch Dienstleistungen, Handel, Handwerk, kulturelle und soziale Angebote, Wissenschaft, Hotels, Gastronomie und Wohnen zu ermöglichen.
27. Individuelle Nutzungskonzepte für öffentliche Plätze
Für alle Plätze und Bereiche der Innenstadt werden in Verlängerung des ausgelaufenen Stadtplätzeprogramms individuelle Nutzungskonzepte entwickelt, die anschließend zu einem Gesamtkonzept zur Belebung der Innenstadt zusammengefügt werden sollen.
28. Dachgeschossausbauten ermöglichen
Die Verwaltung wird die sich aus der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung ergebenden Spielräume unverzüglich nutzen, um im Sinne der Nachverdichtung insbesondere den Dachgeschossausbau in der Innenstadt und damit die Entstehung zusätzlichen Wohnraums voranzutreiben.
29. Chancen nutzen – Kommunales Vorkaufsrecht
Die Verwaltung schlägt dem Rat häufiger vor, vom kommunalen Vorkaufsrecht nach § 24 ff. BauGB Gebrauch zu machen, um zum Verkauf stehende Immobilien in der Innenstadt von Hannover anzukaufen.
30. Mischnutzung vorantreiben
In der Innenstadt werden Immobilien mit einem ausgewogenen Nutzungsmix (Dienst-leistungen, Handel, Gastronomie, soziale und kulturelle Angebote, Sport, Wissenschaft, Wohnen usw.) priorisiert entwickelt, in denen ausdrücklich auch Gewerbeflächen für kleine und mittelständische Unternehmen ermöglicht werden.
31. Gelebte Inklusion – Barrierefreiheit in der City
Im öffentlichen Raum werden hinderliche Barrieren und Stufen identifiziert und, wo es möglich ist, beseitigt, um eine Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Um die Orientierung von Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten zu erhöhen, werden entlang wichtiger Verbindungswege und Straßenquerungen zusätzliche taktile Elemente in den Untergrund eingearbeitet.
32. Dezentralisierung der öffentlichen Suchthilfe
In Zusammenarbeit mit der Polizei werden die Hilfen für alkohol- und drogengebrauchende Menschen dezentralisiert. Die Stadtverwaltung bereitet die Einrichtung eines Crack-Konsumraums vor und erkundet die Innenstadt nach einer zusätzlichen Akzeptanzfläche in fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof und fernab von abschätzigem Publikumsverkehr.
33. Elementarversorgung für Bedürftige sicherstellen
Die Stadtverwaltung weitet ihre Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungslosen und drogengebrauchenden Menschen aus, indem sie die Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten und die Sicherstellung der Elementarversorgung (Essen, Trinken, Waschmöglichkeiten für Körper und Kleidung, medizinische Versorgung, Beratungsdienstleistungen) proaktiv fördert. In Zusammenarbeit zum Beispiel mit hanova Wohnen werden Housing-First-Ansätze etabliert.
34. Mehr Sicherheit und Stadtgrün – Radweg Georgstraße
Der durch die Umgestaltung des Steintorplatzes obsolet gewordene Radweg auf der Georgstraße zwischen Steintorplatz und Kröpcke wird zugunsten der Sicherheit des Fußverkehrs entsiegelt und begrünt.
35. Verkehr und Kultur schließen sich nicht aus – Sophienstraße
Die Sophienstraße bleibt auch im Abschnitt zwischen Landschaftstraße und Prinzenstraße für den Verkehr geöffnet. Die bisherigen Pläne sind dahingehend zu überarbeiten. An den Einmündungen beider Straßen werden absenkbare Poller in die Sophienstraße eingelassen, um bis zu einmal im Monat im Straßenraum stattfindende Veranstaltungen des Künstlerhauses zu ermöglichen.
36. Die große Bühne für die Kunst – Prinzenstraße
Die Prinzenstraße wird wie vorgesehen zur Fußgängerzone und begrünt. Im Bereich vor dem Schauspielhaus soll stärker als bisher auf Begrünung und eine höhere Aufenthaltsqualität insbesondere für junge Menschen Wert gelegt werden. Die Verwaltung installiert zudem eine wetter- und witterungsbeständige Klanginstallation unter dem Schlagwort „Akustische Weltreise“.
37. Parkraum und Stadtgrün werten die Karmarschstraße auf
Die Karmarschstraße wird im Bereich vor der Markthalle auf eine Pkw-Fahrspur je Fahrtrichtung reduziert. Der freiwerdende Straßenraum wird für Stellflächen in Form von schräg angeordneten Parktaschen genutzt. Es wird also zusätzlicher Parkraum geschaffen und gleichzeitig mehr Stadtgrün implementiert, denn nach jedem dritten Stellplatz soll Stadtgrün in der Breite eines Stellplatzes geschaffen werden.
38. Familien brauchen Raum – Abenteuerspielplatz Georgsplatz
Um die Innenstadt zu einem echten Erlebnisraum für Familien aufzuwerten, entsteht im Bereich des Georgsplatzes gegenüber der Bundesbank ein öffentlicher Abenteuerspielplatz. Das Gelände wird durch eine umfangreiche Begrünung verschattet und mit zahlreichen Sitz- und Rastmöglichkeiten ausgestattet, die allen Generationen einen Aufenthaltswert bieten.
Mittelfristige Maßnahmen:
39. Ein Juwel der Innenstadt zum Strahlen bringen – Opernplatz
In Zusammenarbeit mit der lokalen Gastronomie, der kommunalen Wirtschaftsförderung, kulturellen Einrichtungen, dem Nachtrat und weiteren Akteuren wird der Opernplatz ganzjährig zum Erlebnisort mit gastronomischen und kulturellen Angeboten weiterentwickelt. Auf dem Platz entstehen umfangreiche Begrünungen und Sitzgelegenheiten. Hierfür wird die Georgstraße, im Abschnitt zwischen Ständehausstraße und An der Börse zur Fußgängerzone. Die Georgstraße wird neugestaltet, sodass Opernplatz und Georgstraße zusammenwachsen. Der ÖPNV wird zukünftig hinter der Oper über die Straßen An der Börse und Rathenaustraße in Richtung Kröpcke geführt. Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Verlegung der bisheri-gen Bushaltestelle am Kröpcke und für den Abfluss des Busverkehrs aus der Innenstadt. In der zukünftig hinter der Tiefgarage in einer Sackgasse endenden Ständehausstraße bleiben die bestehenden Behindertenparkplätze erhalten.
40. Unsere Partnerstädte sind uns wichtig – Twin-City-Meile
Die Stadtverwaltung entwirft auf der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und Georgsplatz eine „Twin-City-Meile“. Über eine Auslobung sollen die Partnerstädte der Landeshauptstadt Hannover wetter- und witterungsbeständige Objekte zur Verfügung stellen, mit denen sie im Zentrum von Hannover repräsentiert werden wollen. Diese Objekte werden durch die Landeshauptstadt platziert und sollen neben der gastronomischen Nutzung des öffentlichen Raums zusätzlich zum Flanieren einladen.
41. Mehr Raum für die Jüngsten – Kinderspielplätze
Auf der freiwerdenden Fläche am Nordende des Köbelinger Markts (vgl. Punkt 48) und auf dem Platz an der Andreaestraße südlich der Schillerstraße entstehen zwei zusätzliche Kinderspielplätze.
42. Neue Ideen braucht der Raschplatz
Die Landeshauptstadt Hannover lobt einen Ideenwettbewerb zur Verbesserung der Gesamtsituation auf den bahnhofsnahen Plätzen (insbesondere dem Raschplatz) aus. Dabei sollen auch die Nutzungspotentiale des „Weißen Gangs“ sowie der anderen, unter dem City-Ring verlaufenden Verbindungstunnel mitgedacht werden.
43. Altstadt verbindet – Burgstraße
Das Straßenniveau der Burgstraße wird auf Bürgersteighöhe angehoben.
44. Entspannen im historischen Zentrum
Der Holzmarkt wird unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben teilentsiegelt und begrünt.
45. Grenze zwischen City und Altstadt beseitigen – Schmiedestraße
Das Straßenniveau im Bereich des 2. Bauabschnitts der Schmiedestraße zwischen Seilwinderstraße und dem Kreuzungsbereich Karmarschstraße/Marktstraße wird an den Bereich der Plätze im Umfeld der Marktkirche angeglichen. Die Schmiedestraße wird in diesem Bauabschnitt schmaler geplant, um ein Zusammenwachsen der Altstadt mit der zentralen Innenstadt zu ermöglichen. Im Fußgängerbereich der Schmiedestraße werden unter Erhalt der vorhandenen Pkw-Stellplätze an zwei Standorten (Einmündung Grupenstraße, Einmündung Hanns-Lillje-Platz) Klimainseln (vgl. Punkt 75) errichtet. Somit bleibt auch der Bereich des 2. Bauabschnitts der Schmiedestraße für den Pkw-Verkehr dauerhaft befahrbar. Es ist auf mehr Begrünung als im Bereich des 1. Bauabschnitts zu achten.
46. Flaniermeile erweitern – Karmarschstraße
Im Straßenraum der Karmarschstraße werden zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Schmiedestraße zwei Klimainseln (vgl. Punkt 75) errichtet. Zu diesem Zweck wird der Bereich Osterstraße/Karmarschstraße zwischen der Windmühlenstraße und der Schmiedestraße zur Fußgängerzone gemacht. Für den Bereich zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Windmühlenstraße wird durch zusätzliche Begrünung und dort, wo es möglich ist, durch Entsiegelungen die in diesem Bereich besonders notwendige Anpassung an Starkregenereignisse verbessert. Die bestehenden Behindertenparkplätze zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Windmühlenstraße bleiben erhalten. Anlieger und Zulieferverkehre können den Bereich der neuen Fußgängerzone befahren.
Langfristige Maßnahmen:
47. Fehler korrigieren, Lebensqualität schaffen, Verkehr entzerren – Verlegung Stadtbahn-Linie 10
Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der Region Möglichkeiten, ob und wie der Verlauf der Stadtbahn-Linie 10 in der Kurt-Schumacher-Straße unter die Erde verlegt werden kann.
48. Aufenthaltsqualität und Parkflächen sind kein Widerspruch – Köbelinger Markt und „Meile der Demokratie“
Auf dem Köbelinger Markt bleiben ausgehend vom Bereich entlang der Marktstraße 60% der vorhandenen Pkw-Stellplätze dauerhaft erhalten. Gemäß der geltenden Beschlusslage zum Köbelinger Markt wird eine attraktive Fußwegeverbindung zwischen Markthalle und Theodor-Lessing-Platz etabliert. Hierfür entwirft die Verwaltung unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Vereine und Verbände aus Hannover, die sich in besonderer Weise für die Demokratie engagieren, eine „Meile der Demokratie“, die von der Markthalle über den Köbelinger Markt bis zum Theodor-Lessing-Platz führt. Auf-enthaltsmöglichkeiten in Form von Sitzgelegenheiten unter den Platanen sind dabei ebenso vorzusehen wie eine Umgestaltung des Theodor-Lessing-Platzes, der als kultureller Hotspot den Kubus und das Zeitzentrum Zivilcourage betonen soll und gleichzeitig der Ort ist, der die Wege zum Alten Rathaus und zum Neuen Rathaus miteinander verbindet.
49. Leinstraße – wichtige Verbindung auch im Hinblick auf ein künftiges Hotel erhal-ten
Die Leinstraße und die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten bleiben in ihrem gegenwärtigen Zustand erhalten.
IV. Mobilität:
Kurzfristige Maßnahmen:
50. Mehr Beachtung für die Schwächsten – höchste Priorität für den Fußverkehr
Der Fußverkehr genießt als Basismobilitätsart oberste Priorität vor allen anderen Verkehrsarten. In der Innenstadt wird zukünftig auf die strikte Trennung von Fuß- und Radverkehrsräumen und -wegen geachtet. Das Befahren der Fußgängerzone mit Rädern und Rollern außerhalb der freigegebenen Zeiten wird vom städtischen Ordnungsdienst konsequent geahndet.
51. Sitz- und Rastmöglichkeiten – man muss sich auch aufhalten können
Die Anzahl der Sitz- und Rastmöglichkeiten (z.B. durch Sitzbänke) in der Innenstadt wird merklich erhöht.
52. Sicherheit für Radfahrer
Die Verwaltung prüft, an welchen Kreuzungsbereichen der Innenstadt die Sicherheit des Radverkehrs durch den Aufbau zusätzlicher Trixi-Spiegel (Einsichtnahme des toten Winkels durch Lastwagen) erhöht werden kann.
53. Leih- und Reparaturstationen für Fahrräder
Das Netz der Leih- und Reparaturstationen für (Lasten-)Räder in der Innenstadt wird ggf. in Kooperation mit externen Partnern verdichtet.
54. Zusätzliche Fahrradbügel
In der gesamten Innenstadt, insbesondere am Rand der Fußgängerzone, werden durch den Aufbau weiterer Fahrradbügel zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Die Fahrradbügel sollen an geeigneten Stellen platziert werden, die die charakteristischen Sichtachsen der Einkaufsstraßen in der Innenstadt nicht schneiden oder beeinträchtigen. Für den Aufbau zusätzlicher Fahrradbügel werden keine Pkw-Stellplätze aufgegeben.
55. Verbindliche Regeln für E-Scooter
Die Einführung von verbindlichen Regeln für das Angebot und den Umgang mit E-Scootern in der Sondernutzungssatzung wird weiter vorangetrieben und deren Einhaltung konsequent kontrolliert. Für die Innenstadt werden eine Höchstmenge an angebotenen Fahrzeugen je Anbieter und fest ausgewiesene Abstellzonen definiert. Auf Grundlage der Sondernutzungssatzung werden Gebühren je Fahrzeug von den Anbieterfirmen erhoben. Die Verwaltung tritt in Gespräche mit der ÜSTRA mit dem Ziel, die Mitnahme privater E-Scooter im städtischen ÖPNV wieder zu erlauben.
56. Erreichbarkeit als Zentrum für 1,2 Millionen Menschen – Oberirdisches Parken
Die ca. 4.000 oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt von Hannover bleiben in den Bereichen, die nicht gemäß diesem Antrag für eine Erweiterung der Fußgängerzone vorgesehen sind, vollumfänglich erhalten. Die Innenstadt soll auch in Zukunft gut mit dem Auto erreichbar bleiben. In den Wohngebieten innerhalb des City-Rings werden vorzugsweise Anwohnerparkzonen ausgewiesen, deren Erreichbarkeit ebenfalls vollumfänglich gewährleistet bleibt. Das halbseitige Parken auf dem Gehwegrand wird in den Bereichen, in denen es gegenwärtig gestattet ist, beibehalten, sofern auf dem Gehweg noch ausreichend Platz für Rollatoren, Kinderwagen o.ä. verbleibt.
57. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, ob der orangene Parkausweis (Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) eingeführt werden kann, um Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die über keinen Parkausweis für Behinderte verfügen, Parkerleichterungen zu gewähren.
58. Der Verkehr muss fließen – Leistungsfähigkeit des City-Rings
Die Leistungsfähigkeit des City-Rings bleibt durch Beibehaltung seines gegenwärtigen Ausbauzustands erhalten und wird fortlaufend weiterentwickelt. Hierbei ist auch zur Vermeidung von Emissionen daran zu arbeiten, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs optimiert wird.
59. Vorrangschaltung des ÖPNV
Die Vorrangschaltung des ÖPNV im Straßenverkehr wird beibehalten.
60. Ausbau der Park+Ride-Stellplätze
Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber der Region Hannover stärker für einen Ausbau der Park+Ride-Stellplätze am Stadtrand von Hannover ein und erörtert gemeinsam mit der Regionsverwaltung die Möglichkeit zur Einführung eines Kombitickets für die Nutzung von Park+Ride-Anlagen und des ÖPNV.
Mittelfristige Maßnahmen:
61. Digitales Verkehrsmodell – Veränderung braucht valide Daten
Die Stadtverwaltung entwickelt in Kooperation mit externen Partnern ein digitales Verkehrsmodell, mit dem die Verkehrsflüsse in der Innenstadt einschließlich des City-Rings und seiner Anschlussstellen dargestellt und Veränderungen in der Verkehrsplanung und -Steuerung simuliert werden können. Dieses digitale Verkehrsmodell wird den Bürgerinnen und Bürgern als interaktives Tool im Internet zur Verfügung gestellt. Durch Einspeisung von Daten zu Baustellen, Veranstaltungen und Parkraumverfügbarkeiten entsteht ein umfangreiches Echtzeit-Informationsangebot über den Verkehrsfluss in der Landeshauptstadt Hannover.
62. Einheitlichkeit schafft Sicherheit – City-Radring
Der Ausbauzustand des City-Radrings wird durch eine einheitliche Gestaltung und Beleuchtung verbessert. Die Streckenführungen der Velorouten werden im Innenstadtbereich so ergänzt, dass sie an den City-Rad-Ring anknüpfen.
63. Gegen „Huckelpisten“ – Radwegenetz
Die Sanierung des Radwegenetzes in der Innenstadt wird auch abseits der Velorouten vorangetrieben.
64. Stellflächen für das Zweirad – Fahrradparkhäuser
Die Stadtverwaltung prüft, an welchen Stellen in der Innenstadt die Errichtung digitaler, automatisierter Fahrradparkhäuser potentiell möglich und anhand der üblichen Radverkehrsflüsse sinnvoll ist.
65. Teilen kann helfen – Car-Sharing-Angebote
Die Verwaltung prüft den Car-Sharing-Markt auf weitere Anbieter, die für Hannover interessant sind und an der Seite von Stadtmobil für einen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiven Wettbewerb in der Car-Sharing-Branche von Hannover einsteigen können.
66. Zusätzliche Ringbuslinie auf dem City-Ring
Die Verwaltung prüft in Gesprächen mit der Region Hannover und der ÜSTRA die Einrichtung einer zusätzlichen Ringbuslinie auf dem City-Ring. In Zusammenarbeit mit der lokalen Automobilindustrie prüft die Verwaltung im Rahmen eines Modellprojekts die Eignung dieser potentiellen Ringbuslinie auf einen autonomen Fahrtbetrieb.
67. Ausdehnung des Kurzstreckentickets oder kostenloser ÖPNV innerhalb des City-Rings
Die Stadtverwaltung prüft in Absprache mit der Region Hannover und der ÜSTRA die grundsätzliche Realisierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Ausdehnung des Kurzstreckentickets im Stadtbahnverkehr auf fünf Stationen und einen grundsätzlich kostenlosen ÖPNV innerhalb des City-Rings durch Etablierung einer neuen Tarifzone.
68. Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird auf Grundlage der bisherigen Beschlusslage des Rates weiter vorangetrieben mit dem Zwischenziel, bis Ende 2026 an jedem zehnten öffentlichen Stellplatz in der Innenstadt von Hannover Lademöglichkeiten vorzuhalten. Dabei sind innovative und praxistauglichen Ansätze wie etwa die Installation von Ladebordsteinen zu berücksichtigen.
69. Erneuerung des Parkleitsystems – teure Ressourcen nutzen
Nachdem die Stadtverwaltung die bereits vom Rat beschlossene, neue Strategie für den Einsatz des Verkehrsleitrechners vorgestellt und umgesetzt hat, wird ein neues und digitales Parkleitsystem installiert. Dieses neue Parkleitsystem erfasst Parkraumverfügbarkeiten in der gesamten Innenstadt durch Sensortechnik und trägt damit zu einem fließenden Parksuchverkehr bei.
70. Querungen über den City-Ring
Querungen über den City-Ring sollen für den Fuß- und Radverkehr sicher gestaltet werden. Wenn an einzelnen Stellen zusätzliche Querungen erforderlich werden, sind diese an das Verkehrsmanagementsystem der Landeshauptstadt (Verkehrsrechner) anzuschließen. Neue Querungen sollen den Verkehrsfluss auf dem City-Ring so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Langfristige Maßnahmen:
71. Vorhandenes Know-how nutzen – Autonomer ÖPNV
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit privaten Nahverkehrsträgern wie zum Beispiel Moia, um Hannover bei der Etablierung von voll- und teilautonomen Personenfahrten voranzubringen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen tritt die Stadtverwaltung auch in Gespräche mit der Region Hannover und der ÜSTRA. Zudem setzt sie sich für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Park+Ride-Anlagen ein.
72. Ausbau der hanova-Parkhäuser zu Mobility Hubs
Die Parkhäuser von hanova Gewerbe werden langfristig zu innovativen Mobility Hubs weiterentwickelt, in denen die Verfügbarkeiten und Versorgungsmöglichkeiten von verschiedenen Mobilitätsträgern zusammenlaufen. Das schließt neben Stellplätzen für Pkws und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (E-Auto, E-Bike, E-Scooter) auch Leihstationen für (Lasten-)Räder und E-Scooter, Reparaturstationen usw. ein.
73. Unterirdisches Parken – Parkhaus unter dem Leibnizufer
Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit hanova Gewerbe und unter Berücksichti-gung der vom Rat beschlossenen Planungen für die Zukunft der Leine und des Leibnizufers die Möglichkeit zur Errichtung eines neuen Parkhauses unter dem City-Ring entlang des Leibnizufers. Hierbei ist auch zu prüfen, ob Fördermittel eingeworben werden können, um dieses unterirdische Parkhaus im Krisenfall als Zivilschutzeinrichtung nutzen zu können.
74. Modernisierung der ÜSTRA-Tunnelstationen
Die Verwaltung prüft in Rücksprache mit der Region Hannover und der ÜSTRA, wie die innerstädtischen Tunnelstationen der Stadtbahn einer intensiven Modernisierungskampagne unterzogen werden können, bei der insbesondere auf ein beständigeres Funktionieren der Fahrstühle und Rolltreppen, der Informationsanzeigen und Fahrscheinautomaten sowie eine Steigerung des Sicherheitsgefühls Wert gelegt wird.
V. Klimaschutz:
Kurzfristige Maßnahmen:
75. Entsiegelungen und Begrünungen in der Fußgängerzone
In der Fußgängerzone werden punktuelle Entsiegelungen und Begrünungsmaßnahmen vorgenommen, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Dabei kommen ausschließlich klimaresiliente Arten zum Einsatz. Im Austausch mit den Immobilieneigentümern wirkt die Verwaltung auf eine Zunahme der Fassadenbegrünung in der Innenstadt hin und erarbeitet weitere, innovative Begrünungsansätze. Über die Fußgängerzone verteilt entstehen durch Aufbauten oder Entsiegelungen Klimainseln, die sich durch eine intensive Begrünung und verschattete Sitz- und Rastmöglichkeiten auszeichnen. Weitere Standorte dieser Klimainseln sind in den Antragspunkten 45 und 46 bestimmt. Unter Berücksichtigung der Starkregenkarte werden an kritischen Punkten der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzonen gezielte Entsiegelungen zugunsten von begrünten und perspektivisch mit Zisternenlösungen versehenen Versickerungsflächen vorgenommen.
76. Überhitzung entgegenwirken
Um einer Überhitzung versiegelter Fläche entgegenzuwirken, werden auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Innenstadt zukünftig nur noch helle Untergrundtöne verwendet.
77. Zusätzliche Trinkwasserbrunnen
Es werden zusätzliche Standorte für Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt erarbeitet.
78. Trinkwasserprogramm „Refill“
Die Stadt bewirbt gegenüber den Geschäftstreibenden und Gastronomen der Innenstadt proaktiv das Refill-Programm, das sich für eine Vermeidung von Plastikmüll und das kostenlose Auffüllen von Flaschen mit Leitungswasser in Geschäften, Restaurants, Cafés usw. engagiert.
Langfristige Maßnahmen:
79. Schwammstadt-Prinzip
Dem Schwammstadt-Prinzip folgend wird in der Innenstadt die flächendeckende Etablierung eines nachhaltigen und innovativen Regenwassermanagements mit Zisternenlösungen vorangetrieben und deren Finanzierbarkeit unter Berücksichtigung verfügbarer Förderprogramme geprüft.
VI. Beteiligung:
Bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind die Region Hannover und einschlägige Vereine, Verbände und Unternehmen aus der Stadtgesellschaft, hier insbesondere die Sozialverbände, Ärztehäuser, Ärzteverbände, Sozialwirtschaft, die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Krankenkassen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Pflegedienste, der Seniorenbeirat, Behindertenverbände, Jugendverbände, Interessenvertretungen und -verbände von Migrantinnen und Migranten, sozial engagierte Vereine und Verbände, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die City-Gemeinschaft, die Unternehmerverbände Niedersachsen, der Arbeitgeberverband Niedersachsen der Handelsverband, die DEHOGA sowie der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Nie-dersachsen zu beteiligen, sobald das Kostenvolumen je Maßnahme die Marke von 500.000 Euro übertrifft. Grundsätzlich sollen die Bezirksräte in eine ständige Kommunikation eingebunden werden.
VII. Finanzierung:
Die beschriebenen Maßnahmen sollen prioritär aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ sowie ergänzend aus anderen, geeigneten Förderprogrammen (z. B. „Smart Cities“) finanziert werden. Die Stadtverwaltung bildet die aufzubringenden Eigenanteile sowie die Positionen zu nicht förderfähigen Maßnahmen im Haushalt ab. Im Haushaltsentwurf für die Jahre 2025/2026 sind im Mindesten finanzielle Mittel für die als „kurzfristig“ gekennzeichneten Maßnahmen zu ergänzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ab dem Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 bis 2035 ein jährliches Sonderbudget für die weitere Entwicklung der Innenstadt und die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen vorzusehen. Dieses Budget soll sich aus eigenen Mitteln, Fördergeldern und Drittmitteln zusammensetzen. Die Gegenfinanzierung erfolgt zunächst ausdrücklich durch Verzicht auf die Hinterlegung von Haushaltsmitteln für diejenigen Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Antrags aus dem Handlungsprogramm des Innenstadtkonzepts „Mitte neu denken“ gestrichen werden.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, in der Stadtgesellschaft für die Einrichtung eines Cityfonds zu werben, in dem öffentliche und private Gelder für die Weiterentwicklung der Innenstadt gebündelt werden. Zur Einrichtung dieses Fonds legt die Verwaltung dem Rat eine eigene Drucksache vor.