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Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische
Gender-Betroffenheit.
Das Ergebnis ist positiv, weil Bestandsgebäude saniert und nachgenutzt wird. Zudem lassen sich insbesondere die Wärmeverluste der Außenhülle durch die Fassadensanierung deutlich reduzieren.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 25205306 Investitionsmaßnahme 25205003 | Historisches Museum, Sanierung MfK, HMH Neukonzeption |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€14,034,000.00 |
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| | Baumaßnahmen |
€75,776,000.00 |
| Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€5,224,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
-€66,966,000.00 |
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Teilergebnishaushalt 19, 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 25205 | Gebäudemanagement Museen für Kulturgeschichte |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€421,000.00 |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€972,000.00 |
| Abschreibungen |
€2,430,000.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€1,005,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€3,986,000.00 |
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Mit der Drucksache 0972/2021 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung mit der Neukonzeption der Dauerausstellung des Historischen Museums Hannover und einer (Teil-) Bestandssanierung beauftragt. Der Schwerpunkt dieser Maßnahme lag auf der Neukonzeption der Dauerausstellung.
Die neue Dauerausstellung ist in diesem Kontext als verlässliches Basisangebot zur historisch-politischen Bildung zu verstehen, das zentrale Themen der Stadt- und Landesgeschichte gegenwartsbezogen vermittelt. Mit der Neugestaltung und Ausstattung des Foyers und seiner Nebenräume werden die räumlichen Voraussetzungen für einen Ort geschaffen, an dem Stadtidentität verhandelt und gegenwärtiges Geschehen kulturgeschichtlich eingeordnet wird. Unter Einbeziehung der verschiedenen Communities in der Stadt und von Laienexpert*innen kann so ein multiperspektivischer Blick auf die Stadtgesellschaft entstehen.
Die Sanierung und Herrichtung des Gebäudes sollte in dem dafür unabdingbaren Umfang erfolgen. Weitere Schritte der Gebäudesanierung sollten – wie damals in der Beschlussvorlage dargestellt – in späteren Baumaßnahmen und Bauabschnitten erfolgen.
Das im September 2022 durch das vorgegebene europaweite Vergabeverfahren gewonnene externe, auf Denkmalsanierung spezialisierte Architekturbüro hat im Rahmen der vertieften Planung und Bestandsanalyse festgestellt, dass zusätzliche Leistungen zur Herstellung des Zielzustandes erforderlich sind. Diese waren in der bisherigen Planung erst für eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen (z.B. die Fassade) bzw. aufgrund des damals noch laufenden Museumsbetriebes nicht erkennbar. Diese Maßnahmenanteile müssen unmittelbar umgesetzt werden.
Im Einzelnen sind erhebliche zusätzliche bzw. umfangreichere Maßnahmen erforderlich, insbesondere die Ertüchtigung der nur noch eingeschränkt standsicheren Fassaden (Natursteinbereiche und Betonbänder), Brandschutzmaßnahmen sowie Schadstoffsanierungen (z.B. PCB mit aktuell verschärften Grenzwerten)
. Die Maßnahmen tragen auch dem besonderen Stellenwert des national hochrangigen Denkmals Rechnung und dienen dem langfristigen Erhalt. Aufgrund der besonderen baugeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes, die durch diverse Gutachten bestätigt wurde, kommt der Abriss des Gebäudes für die Landeshauptstadt Hannover nicht in Betracht und ist denkmalrechtlich auch ausgeschlossen.
Vorgenannte und weitere Sachverhalte wurden in einer überarbeiteten und ergänzten Vorplanung zusammengestellt und ergeben aktuell geschätzte Kosten in einem Umfang von rd. 81 Mio. € (mit den in dieser Leistungsphase noch enthaltenen Kostenschwankungsrisiken).
Als nächster Planungsschritt muss die Vorplanung bis zur Vorlage eines Entwurfs mit Kostenberechnung und einem auf diesen Umfang angepassten Terminplan weiterentwickelt werden. Hierfür bittet die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage um Freigabe zur Erstellung eines neuen, erweiterten Entwurfs und einer neuen Haushaltsunterlage-Bau.
Nach dieser Freigabe wird im nächsten Schritt schnellstmöglich die Entwurfsplanung mit der haushaltsrechtlich erforderlichen Kostenberechnung und genauerer Terminplanung in der üblichen Bau-Beschlussdrucksache vorgelegt.
Baubeschreibung
Einzelheiten der nun beabsichtigten erweiterten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Terminplanung
Von folgendem Zeitrahmen ist aktuell auszugehen:
- Grundsatzentscheidung zur Fortsetzung der Planung mit erweitertem Kostenrahmen im 4. Quartal 2025
- nach der Grundsatzentscheidung ca. 1 Jahr bis zur Vorlage der Haushaltsunterlage-Bau und der Bau-Beschlussdrucksache in den zuständigen Gremien
- nach Beschluss der Baudrucksache ca. 1 Jahr für die Erstellung und Genehmigung der denkmal- und baurechtlichen Vorlagen
- nach Baugenehmigung ca. 1,5 Jahre für die Erstellung der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse inkl. Ausschreibungen der ersten großen Gewerke bis zum Baubeginn (bei entsprechender Freigabe könnte diese Leistungsphase bereits in Teilen parallel zur Genehmigungsphase bearbeitet werden)
- ca. 4-5 Jahre Bauzeit