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Entscheidung zum Vorschlag des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide zur Zuwendung für das NaDu-Kinderhaus (SPATS e.V.)
Antrag,
zum Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (Anlage 1) folgende Entscheidung zu treffen:
Sollten im NaDu-Kinderhaus des SPATS e.V. (Zuwendungsantrag 4510043) für den Zeitraum bis Ende 2024 Drittmittel entfallen, werden diese durch Restmittel aus den Sammelansätzen im Produkt 36201 kompensiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss eine entsprechende Drucksache mit der konkreten Summe zum Beschluss vorzulegen, sobald der Träger diese über das Eintreten dieses Falles unterrichtet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von der Absicherung des Angebots im NaDu-Kinderhaus profitieren alle Geschlechter.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet
Kostentabelle
Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover einen Vorschlag zur Zuwendung des NaDu-Kinderhauses des SPATS e.V. beschlossen (DS 15-1497/2023). Der Jugendhilfeausschuss muss nun als zuständiges Gemeindeorgan eine Entscheidung zum Vorschlag des Stadtbezirksrates treffen.
Soweit der Verwaltung bekannt, droht der Wegfall von Drittmitteln, die bisher vom Immobilieneigentümer der umliegenden Wohnbebauung getragen wurden. Dieser prüft aktuell den Verkauf dieser Immobilien und teilte dem SPATS e.V. mit, dass aktuell auch die Fortführung der Förderung geprüft werde.
Die Verwaltung empfiehlt, die Kompensation von möglicherweise wegfallenden Drittmitteln zu beschließen, um den Weiterbetrieb der Einrichtung sicherzustellen. Entsprechend notwendige Restmittel stehen in den Jahren 2023 und 2024 durch die Einstellung anderer Angebote kurzfristig und einmalig zur Verfügung.
Die Kompensation von möglicherweise wegfallenden Zuwendungsmitteln durch Einsparungen im Rahmen von Haushaltssicherungsmaßnahmen kann nicht beschlossen werden. Diese sind zurzeit für den aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024 auch nicht vorgesehen. Sollte der Rat für die folgenden Jahre die Reduzierung einzelner Zuwendungen beschließen, kann die Verwaltung diese Beschlüsse nicht durch die Bereitstellung anderer Zuwendungsmittel aufheben.
51.5
Hannover / Aug 9, 2023