Informationsdrucksache Nr. 1543/2020:

Festplätze in Hannover - Information zu Drucksache Nr. 1297/2018 (Haushaltsbegleitantrag)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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1543/2020
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Festplätze in Hannover - Information zu Drucksache Nr. 1297/2018 (Haushaltsbegleitantrag)

Mit der beigefügten Anlage informiert die Verwaltung über das Ergebnis der Bearbeitung des Haushaltsbegleitantrags zur Drucksache 1297/2018, mit dem beschlossen wurde:

1. Die als Festplatz in Groß-Buchholz genutzte Grünfläche wird als Festplatz ausgewiesen.
2. Die Verwaltung prüft die Herstellung von Wasser- und Elektroanschlüssen auf allen städtischen Festplätzen und stellt die Untersuchungen bis zum 1. Halbjahr 2020 dem Ausschuss vor.

Begründung:
Die Grünfläche an der Roderbruchstraße wird in Gr. Buchholz als Festwiese genutzt. Die Fläche soll planrechtlich gesichert werden. Außerdem soll die Verwaltung untersuchen, ob und wie die städtischen Stadtteilfestplätze mit festen Wasser- und Elektroanschlüssen ausgestattet werden können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den in der Anlage dargestellten Inhalten sind alle Geschlechter und Nutzer*innengruppen gleichermaßen betroffen.


Information der Verwaltung:
Diese Drucksache bezieht sich auf das Ergebnis der Bearbeitung des o. g. Antrags für die Fläche in Groß-Buchholz sowie die in den Stadtteilen gelegenen Flächen für Stadtteilfeste. Flächen für Großveranstaltungen, wie z.B. der Schützenplatz, sind hierin nicht enthalten.


In folgenden Stadtteilen gibt es Plätze mit einer förmlichen Festsetzung als Festplatz, die für die jeweils angegebenen Veranstaltungen genutzt wurden:

Ahlem: Zirkus, Puppentheater, Ponyreitbahn
Döhren: Schützenfest einmal jährlich, Turnier vom FC Schwalbe. Hinweis: eine vorübergehende Inanspruchnahme für den Umbau des Südschnellwegs geplant
Marienwerder: Zirkus Puppentheater, Ponyreitbahn
Limmer: Osterfeuer, Laubenfest Kleingärtner
Vinnhorst: Schützenfest einmal jährlich
Wülfel: Schützenfest und Osterfeuer haben länger nicht stattgefunden.


Festplätze mit Inanspruchnahme für Baumaßnahmen (durchgeführt / geplant):

Bemerode: Gymnasium Am Sandberge geplant, Ersatz im Stadtteilpark Oheriedentrift geplant, jedoch ohne förmliche Festsetzung
Linden: Steigerthalstraße (Flüchtlingsunterkunft), Ersatz am Küchengartenplatz
Herrenhausen: Dorotheenstraße (Flüchtlingsunterkunft), kein Ersatz
Vahrenheide: teilw. bebaut (Flüchtlingsunterkunft), verkleinerte Fläche kann weiter genutzt werden für Startzelt für Reitturnier einmal jährlich
Badenstedt: Woermannstraße (Flüchtlingsunterkunft), kein Ersatz


Für Feste genutzte Grünflächen ohne förmliche Festsetzung:

Bothfeld: Zirkus, Puppentheater, Ponyreitbahn, Parkplatz für Hallenturnier einmal jährlich
Kleefeld: Schützenfest alle 5 Jahre (Eilenriede am Rodelberg, Wald)
Stöcken: Schützenfest einmal jährlich (Gemeindeholzstraße)
Stöcken: Zirkus, Puppentheater, Ponyreitbahn (Am Stöckener Bach)
Groß-Buchholz: Schützenfest einmal jährlich


Ergebnis des Prüfauftrags für die Grünfläche in Groß-Buchholz:

Die zurzeit durch den Schützenverein genutzte Fläche ist im Bebauungsplan 297 als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Sie wurde als einzig möglicher Ausweichstandort für eine andere Fläche zur Verfügung gestellt, bei deren Nutzung es erhebliche Schwierigkeiten mit den Anwohner*innen gab. Eine planungsrechtliche Sicherung als Festplatz würde eine Änderung des Bebauungsplans erfordern und gleichzeitig weitere Veranstaltungen (außer Schützenfest) erlauben. Im Rahmen dieses Verfahrens müsste nachgewiesen werden, dass die Lärmrichtwerte für das südlich direkt angrenzende Wohngebiet eingehalten werden. Diese Richtwerte sind in den Ruhezeiten spätabends und am Wochenende höher als tagsüber an Wochentagen. Durch die Art der Veranstaltung (Schützenfest mit Musik und Tanz auch während der nächtlichen Ruhezeiten) ist absehbar, dass die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden könnten und eine planungsrechtliche Sicherung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Bei Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wäre von einem erheblichen Widerstand der Anlieger*innen auszugehen und eine exklusive Nutzung durch den Schützenverein dann ebenfalls nicht mehr möglich.


Versorgung der Festplätze und Grünflächen für Veranstaltungen - aktuelles Verfahren

Die Organisation erfolgt durch den*die jeweiligen Veranstalter*in.

Strom
  - Anschluss vom nächstgelegenen Schaltschrank
  - Ausführung durch Fachfirma aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich

Trinkwasser
  - Anschluss mit Standrohr am nächstgelegenen Hydranten
  - Miete des Standrohrs mit Wasserzähler bei enercity
  - Dadurch hygienische Kontrolle durch enercity vor/nach Veranstaltungen
  - Verkeimung des Trinkwassernetzes ausgeschlossen
- Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den*die Veranstalter*in mit enercity.


Bewertung des aktuellen Verfahrens

Vorteile:
Durch die Art der Versorgung kann flexibel auf unterschiedliche Arten von Veranstaltungen sowie (kurzfristig) erforderliche Änderungen im Veranstaltungsaufbau reagiert werden
Die sachgemäße Durchführung bei der Wasser- und Stromversorgung ist gewährleistet. Verkeimung des Trinkwasserleitungsnetzes wird vermieden.
Die Grünflächen werden weniger durch dauerhafte Einbauten gestört.
Gefahr von Vandalismus wird verringert. Keine Investitions- und Folgekosten bei der LHH

Nachteile:
Oberirdische temporäre Leitungen während der Veranstaltungen werden als Hindernisse empfunden, wirken optisch störend und müssen gesichert werden.

Hinweis:
Oberirdische temporäre Leitungen lassen sich auch bei Anschlüssen direkt auf den Festplätzen nicht vermeiden, wenn je nach Art der Veranstaltungen oder durch unterschiedliche Zelt- und Standaufbauten die Entnahmepunkte variieren.


Bewertung Trinkwasser- und Stromanschlüsse

Durch die verhältnismäßig geringe Nutzungszeit der einzelnen Flächen im Jahresverlauf (ca. max. 2 Wochen jährlich) wäre der technische und finanzielle Aufwand für die dauerhaften Trinkwasseranschlüsse immens. Kostenangaben hierfür sind pauschal kaum möglich, sondern wären für die einzelnen Standorte separat durchzuplanen (ähnlich wie bei Hausanschlüssen für Gebäude).

Eine Verkeimung des Leitungsnetzes lässt sich nur vermeiden, wenn
  - die jeweiligen Entnahmepunkte dicht an der Trinkwasserleitung liegen, was bei Grünflächen oft nicht der Fall ist,
  - die Inbetriebnahme im Frühjahr und die Außerbetriebnahme im Herbst durch fachlich geschultes städtisches Personal oder beauftragte Firmen erfolgt,
  - auch außerhalb der Nutzungszeiten von Frühjahr bis Herbst mehrmals täglich elektronisch gesteuerte Zwangsspülungen erfolgen (Wasser- und Stromverbrauch),
  - der Übergang zwischen Entnahmepunkt und Verbrauchsstelle der Veranstaltung technisch und hygienisch gleichwertig erfolgt wie bei den jetzt eingesetzten Standrohren von enercity.

Auch für die Stromanschlüsse wären die Investitions- und Folgekosten für die LHH erheblich und würden für die jeweiligen Veranstalter kaum Vorteile bringen, weil auch hierbei ein Anschluss an den jeweiligen Übergabepunkt nicht von Laien durchgeführt werden dürfte und eine oberirdische Weiterverteilung an verschiedene Endabnahmestellen in Grünflächen mit gänzlich verschiedenen Veranstaltungsarten nicht vermieden werden könnte.


Ergebnis des Prüfauftrags Trinkwasser und Strom

Die Investitions- und Folgekosten für die o.g. Plätze würden sich selbst bei Durchführbarkeit etwa im sechsstelligen Bereich bewegen.
Die Kosten umfassen den Einbau von Wasser- und Elektroanschlüssen sowie die ganzjährige Unterhaltung (Überwachung, Abrechnung, Gewährleitung der Trinkwassergüte, Ahndung von widerrechtlichen Nutzungen und Beseitigung von Vandalismusschäden).
Angesichts der geringen Nutzungszeit von nur wenigen Tagen im Jahr erscheint dies der Verwaltung als wirtschaftlich nicht vertretbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.2 
Hannover / 25.06.2020