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Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen der letzten Änderung der Nds. Gemeindeordnung (Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze v. 13.05.2009, GVBl. S. 191) wurde u.a. die Regelung zu den Eigenbetrieben in § 113 NGO neu gefasst. In der Vorschrift wurden die bisherigen Begriffe „Werksausschuss“ und „Werksleiter“ durch die Begriffe „Betriebsausschuss“ und „Betriebsleiter“ ersetzt, um die gestiegenen (betriebs-) wirtschaftlichen Anforderungen an die Führung von Eigenbetrieben zu verdeutlichen und einem zeitgemäßen Sprachgebrauch Rechnung zu tragen.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Änderung wird die Geschäftsordnung des Rates an die gesetzliche Neuregelung angepasst. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Geschäftsordnungsregelungen und eine Gegenüberstellung von alter und neuer Gesetzesregelung sind als Anlage 2 beigefügt.
32.5
Hannover / 03.08.2009