Drucksache Nr. 1541/2009:

Betrieb des Sportparks Wettbergen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1541/2009 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1541/2009
0
 


Betrieb des Sportparks Wettbergen

Antrag,


Der Rat möge beschließen:

1. Der Ratsbeschluss zur Übertragung des Sportparks Wettbergen auf die Turn- und Sportgemeinschaft Wettbergen (Drucksache 0790/2005 und 0790/2005 E1) wird nicht umgesetzt. Statt dessen betreibt die Stadt den Sportpark wie bisher selbst.

2. Der gekündigte Miet- und Nutzungsvertrag mit der TuS Wettbergen wird zu den in der Begründung genannten Bedingungen fortgesetzt.

3. Teilflächen der Außensportanlage werden der TuS Wettbergen zur eigenverantwortlichen Pflege und Unterhaltung übertragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von den Beschluss sind Frauen und Männer als Mitglieder der TuS Wettbergen und Nutzer/innen des Sportparks in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten6.900,00 €5680.000-140000/152001
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt6.900,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss6.900,00 € 
In der obigen Tabelle ist die Miet-Mehreinnahme aufgeführt, die bei Umsetzung des in dieser Drucksache vorgeschlagenen Konzeptes gegenüber der bisherigen Miete erzielt wird (bisherige Miete: 28.100 €/Jahr, Miete: 35.000 €/Jahr, Steigerung ab 2010ff gem. Ziffer 5).

Begründung des Antrages


Der Sportpark Wettbergen wird als eine von drei Sportanlagen in Hannover von der Stadt noch in eigener Regie betrieben und unterhalten. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V wurden mit der TuS Wettbergen ausführliche Gespräche über eine Übertragung des Sportparks Wettbergen auf den Verein geführt. Diese Gespräche mündeten in dem o.a. Ratsbeschluss, der eine Übertragung des Sportparks an die TuS Wettbergen und Bestellung eines Erbbaurechts vorsah. In der Folgezeit wurden weitere Gespräche mit der TuS Wettbergen zur Abwicklung der Übertragung geführt, in der der Verein weitere Forderungen für die Übernahme stellte. Diese Forderungen führten letztlich dazu, dass der Betrieb der Anlage durch die TuS Wettbergen für die Stadt teurer gewesen wäre als bei eigenem Betrieb. Dies war aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. Deshalb wurden die Gespräche über eine komplette Übertragung des Sportparks einvernehmlich für gescheitert erklärt und diverse Mischmodelle diskutiert. Das Ergebnis der Gespräche ist das nachfolgend skizzierte Konzept, das letztlich einvernehmlich zwischen Verein und Verwaltung vorbehaltlich der Beratung in den politischen Gremien abgestimmt worden ist und dem die Jahreshauptversammlung der TuS Wettbergen im März dieses Jahres zugestimmt hat:

1. Der kündigte Miet- und Nutzungsvertrag wird bis zum 31.12.2013 verlängert. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06.2013 ff. rechtskräftig gekündigt wird.

2. Die Tennisanlage, der neue dritte Fußballplatz und die neue Beachvolleyballanlage sind künftig nicht mehr Bestandteil des Miet- und Nutzungsvertrages. Für diese Flächen wird ein gesonderter Mietvertrag zu den für hannoverschen Vereinssportanlagen üblichen Bedingungen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die TuS für die Pflege und Unterhaltung dieser Anlagen eigenverantwortlich ist, und im Gegenzug die städtische Zuwendung für die Sportplatzpflege in Höhe von 0,22 €/qm/Jahr erhält. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Budget 1520B1A erwirtschaftet.

3. Hinsichtlich der künftigen Miete für den Sportpark ist es Ziel, die TuS Wettbergen von der Kostenseite her anderen Vereinen, die Sportanlagen komplett selbst betreiben, gleich zu stellen. Um diesem Ziel schrittweise näher zu kommen, wird Folgendes vereinbart:

4. Für die Nutzung der Sporthalle zahlt der Verein ab dem 01.01.2009 eine Miete in Höhe von jährlich pauschal 15.000 €. Diese Miete orientiert sich an den Betriebskostenzuschüssen für die städtischen Schulturn- und -sporthallen. Bei Erhöhung dieser Betriebskostenzuschüsse aufgrund eines Ratsbeschlusses erhöht sich die Miete für die Sporthalle entsprechend.

5. Die Miete für die Sportanlage inkl. Umkleidemöglichkeit und Geschäftsstelle beträgt für das Jahr

2009: 20.000 €
2010: 22.500 €
2011: 25.000 €
2012: 26.500 €
2013: 28.000 €

6. Ziel ist es weiterhin, den Sportpark komplett zum Betrieb und Unterhaltung an die TuS zu übertragen. Die Parteien vereinbaren, entspr. Gespräche nach dem 01.07.2012 neu aufzunehmen.
52 
Hannover / 23.04.2009