Drucksache Nr. 1539/2005:
Verlängerung des Pilotprojektes zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften auf die so genannte “Putzstunde”

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1539/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1539/2005
1
 

Verlängerung des Pilotprojektes zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften auf die so genannte “Putzstunde”

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Änderungsverordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Landeshauptstadt Hannover zur Verlängerung der Gültigkeit vom 01.12.2005 bis zum 30.11.2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten-85.000,00 €1.1110.101000.3
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt-85.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-85.000,00 € 

Begründung des Antrages

Das Land Niedersachsen führt bis zum 30.11.2005 in Niedersachsen ein Pilotprojekt zur Liberalisierung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften durch.

Mit dem Pilotprojekt wird die Verkürzung der Sperrzeit auf die so genannte Putzstunde (Zeitraum von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr) erprobt. Ausgenommen von der Verkürzung sind Außenbewirtschaftungs-flächen/Biergärten aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Problematik sowie Betriebe, bei denen abweichend von der allgemeinen Sperrzeit eine Sperrzeitverlängerung von der Verwaltung festgesetzt worden ist.

Zur Teilnahme der Landeshauptstadt Hannover hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.10.2003 die notwendige Rechtsverordnung beschlossen. Diese Rechtsverordnung tritt am 01.12.2005 außer Kraft.


Der Hotel- und Gaststättenverband hat der Verwaltung mit Schreiben vom 30.06.2005 mitgeteilt, dass sich die Erfahrungen der Mitgliedsbetriebe mit der Sperrzeitverkürzung positiv darstellen. In Zeiten der angespannten wirtschaftlichen Situation des Gastgewerbes sei es ein richtiges Zeichen, dass durch eine derartige generelle Verkürzung Betriebskosten in Form von Gebühren für Ausnahmegenehmigungen für Sperrzeitvergünstigungen entfallen seien. Insbesondere bei den jüngeren Gastronomiebesuchern sei schon vor Beginn des Projektes ein Trend zu immer späteren Ausgehzeiten zu erkennen gewesen. Die Betriebe seien durch die generelle Verkürzung der Sperrzeit in der Lage, flexibel auf die Kundenwünsche zu reagieren.

Nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.07.2005 werde die künftige allgemeine Sperrzeit nach der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten unter anderem von der Auswertung des Pilotprojektes bestimmt werden. Eine Verlängerung der örtlichen Regelung sei möglich, wenn die während des Pilotprojektes gewonnenen Erfahrungswerte nicht dagegen sprechen.

Die Verwaltung hat keine konkreten Beschwerden erhalten, die in Zusammenhang mit der Verkürzung der Sperrzeit stehen. Die Polizeidirektion Hannover hat keine Bedenken gegen eine Fortsetzung. Eine Zunahme der Beschwerden aus der Bevölkerung war nicht zu verzeichnen.

Durch die Verlängerung der Gültigkeit der Verordnung wird eine unterbrechungsfreie Fortführung der aktuellen Sperrzeitregelung erreicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass spätestens innerhalb von zwei Jahren die Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen und eine Entscheidung über die künftige allgemeine Sperrzeit in der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten getroffen sein wird.

Die 2003 erwarteten Einnahmeverluste von Gebühren für Sperrzeitvergünstigungen in Höhe von jährlich 120.000,-- Euro sind nicht in diesem Umfang eingetreten. Eine Gebührenerhöhung und ein verändertes Antragsaufkommen für die verbliebene Putzstunde haben den Rückgang auf ca. 85.000,-- Euro begrenzt. Die Mindereinnahmen konnten und können auch weiterhin durch Mehreinnahmen bei anderen Gewerbeerlaubnissen aufgefangen werden.
32.22.2 
Hannover / 18.08.2005