Drucksache Nr. 1538/2009:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1538/2009
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen,

1.
eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration umzustrukturieren und

2.
der Ev.-luth. Paul-Gerhardt Kirchengemeinde rückwirkend ab 01.06.2009 laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages


Die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Paul-Gerhardt Kirchengemeinde in der Eichenfeldstraße betreut in vier Kindergartengruppen insgesamt 90 Kinder. In der Einrichtung stehen Plätze für eine Halbtags-, 3/4- und Ganztagsbetreuung zur Verfügung.

Bei einem bereits betreuten Kind in der Kindergartengruppe mit einem ganztägigen Angebot wurde im Juni ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung in der Gruppe weiter betreuen und fördern zu können, hat der Ev-luth. Stadtkirchenverband Hannover einen Antrag zur Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme rückwirkend zum 01.06.2009 eingereicht.

Im Hinblick auf das fehlende Integrationsangebot im gesamten Stadtbezirk sowie die beabsichtigte Planung des Trägers eine Integrationsgruppe in der Kita einzurichten, besteht sowohl aus Sicht der Kirchengemeinde als auch der Mitarbeiterschaft der Einrichtung der Wunsch, die Kindergruppe dahingehend umzuwandeln. Bei der Umsetzung der Einzelintegrationsmaßnahme geht kein rechtsanspruchsrelevanter Platz verloren. Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - wurde zum 01.06.2009 bereits erteilt.
51.4 
Hannover / 16.07.2009