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Annahme eines Vermächtisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG
Antrag,
der Annahme eines Vermächtnisses des Herrn Wolfgang Marschner an die Freiwillige Feuerwehr Vinnhorst zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 1602 | Gefahrenabwehr |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| Außerordentliche Erträge |
€35,000.00 |
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| | Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| Saldo außerordentliches Ergebnis |
€35,000.00 |
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Das Vermächtnis hat einen Gesamtwert von 35.000,00 €. Es entstehen keine finanziellen Nachteile für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Der Erblasser Wolfgang Marschner wird der Freiwilligen Feuerwehr Vinnhorst ein Geldvermächtnis in Höhe von 25.000,00 € überlassen. Weiterhin erhält die Freiwillige Feuerwehr Vinnhorst ein Geldvermächtnis in Höhe von 10.000,00 €, mit der Auflage, das Geldvermächtnis für die Jugendfeuerwehr zu verwenden.
Über die Annahme des Vermächtnisses hat gemäß § 111 Abs. 8 i.V.m. § 7 Abs. 1,2 Nr. 2 NKomVG der Rat zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
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Hannover / May 27, 2022