Drucksache Nr. 1537/2022:
Annahme eines Vermächtisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1537/2022
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Annahme eines Vermächtisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG

Antrag,

der Annahme eines Vermächtnisses des Herrn Wolfgang Marschner an die Freiwillige Feuerwehr Vinnhorst zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 1602
Gefahrenabwehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
   
   
Außerordentliche Erträge €35,000.00
   
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €35,000.00
Das Vermächtnis hat einen Gesamtwert von 35.000,00 €. Es entstehen keine finanziellen Nachteile für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Erblasser Wolfgang Marschner wird der Freiwilligen Feuerwehr Vinnhorst ein Geldvermächtnis in Höhe von 25.000,00 € überlassen. Weiterhin erhält die Freiwillige Feuerwehr Vinnhorst ein Geldvermächtnis in Höhe von 10.000,00 €, mit der Auflage, das Geldvermächtnis für die Jugendfeuerwehr zu verwenden.

Über die Annahme des Vermächtnisses hat gemäß § 111 Abs. 8 i.V.m. § 7 Abs. 1,2 Nr. 2 NKomVG der Rat zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.

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Hannover / May 27, 2022