Antrag Nr. 1537/2004:
Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Nicht-Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in städt. u. stadtnahen Einrichtungen.

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1537/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Nicht-Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in städt. u. stadtnahen Einrichtungen.

Antrag,

zu beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse darauf einzuwirken, dass innerhalb

• städtischer Einrichtungen (z. B. Rathauskantine, Gartensaal, Schulen, Kindertagesstätten),


• städtischer Eigenbetriebe (z. B. Stadtentwässerung, HCC )
• und nach Möglichkeit auch städtischer Beteiligungen

beim "Wareneinkauf und über Verträge mit Großhändlern möglichst keine gentechnisch veränderten Lebensmittel bzw. Zutaten gekauft oder verwendet werden. Dort, wo die Stadtverwaltung nur mittelbaren Einfluss ausüben kann (z. B. Kindergärten freier Träger) wirkt sie entsprechend darauf hin. In ihren Einrichtungen kommt die Landeshauptstadt Hannover ihrer Kennzeichnungspflicht konsequent nach.

Begründung

Seit dem 18. April 2004 gilt innerhalb der Europäischen Union und somit auch in Deutschland eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte. Kennzeichnungspflichtig sind demnach

• alle Lebensmittel, die selbst gentechnisch verändert sind (z. B. entsprechende Kartoffeln),


• alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind (z. B. Öl aus entsprechenden Sojabohnen),
• alle Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten (z. B. Joghurt mit gentechnisch veränderten Bakterien).

Für Verbraucherinnen bringt diese Kennzeichnung die Möglichkeit, die Entscheidung für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel selber treffen zu können, zumal gesundheitliche Risiken durch den Verbrauch gentechnisch veränderter Produkte nicht ausgeschlossen werden können (z. B. Schädigung des Immunsystems, Förderung von Allergien).

Aus Gründen der Vorsorge und der Vorbildfunktion soll im Rahmen der Steuerungsmöglichkeit der LHH die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel möglichst ausgeschlossen werden.

Klaus Huneke Lotar Schlieckau

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender