Drucksache Nr. 1535/2009 E1:

Mietkostenübernahme für die Kleine Kindertagesstätte "Die Moorrüben", Hahnenstr. 11, 30167 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1535/2009 E1
1
 


Mietkostenübernahme für die Kleine Kindertagesstätte "Die Moorrüben", Hahnenstr. 11, 30167 Hannover

Gemeinsamer Änderungsantrag aller vertretenen Fraktionen des Stadtbezirksrates Nord, DS-Nr. 15-2091/2009

Mit dem Änderungsantrag hat der Stadtbezirksrat beschlossen, die Drucksache 1535/2009 dahingehend zu ergänzen, dass die Mietkosten der Kleinen Kindertagesstätte "Die Moorrüben" für das Jahr 2009 rückwirkend zum 01.04.2009 zu einem Anteil von 50% (ca. 3.000 €) durch die Landeshauptstadt Hannover als Beihilfegewährung übernommen werden.

Begründung:

Der Verein "Die Moorrüben" e.V. hat seit 1997 eine Krippengruppe (9 Plätze) in Hannover-Nordstadt, Im Moore 1, betrieben. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Studentenwerk Hannover wurden diese Räumlichkeiten vom Studentenwerk mietfrei zur Verfügung gestellt.
Aufgrund einer nachgewiesenen Schadstoffbelastung wurde die weitere Kinderbetreuung in dem genannten Objekt unmöglich. Das Studentenwerk konnte keine neuen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, sodass sich der Verein selbst auf die Suche begab, geeignete Räume in der Hahnenstraße 11 fand und zum 01.04.2009 umzog. Eine erneute Mietübernahme wurde vom Studentenwerk abgelehnt.

Nähere Ausführungen sind dem Änderungsantrag 15-2091/2009 zu entnehmen.

Kostentabelle

Zu finanziellen Auswirkungen siehe DS Nr.: 1535/2009

Stellungnahme und Beschlussantrag

Der Verein "Die Moorrüben" e.V. setzte die Verwaltung am 16.12.2008 davon in Kenntnis, dass aufgrund nachgewiesener Schadstoffbelastung die bestehenden Räumlichkeiten, die von Seiten des Studentenwerks dem Verein mietfrei zur Verfügung gestellt wurden, aufgegeben und ein Umzug in neue Räume erfolgen soll.
Ein Mietvertrag mit Wirkung vom 01.04.2009 wurde unterzeichnet, ohne das es eine eindeutige Klärung der Mietkostenübernahme geben konnte. Die Information, dass die Stadt Hannover generell Mietzahlungen übernimmt, wurde von der beratenden Kinderladen-Initiative dem Verein zumindest in Aussicht gestellt.
Verwaltungsseitig wird bei jedem Umzug einer Betreuungseinrichtung geprüft, ob Mietzahlungen gewährt werden können. Die im interfraktionellen Antrag genannte Personal-struktur hat keinen Einfluss auf einen Mietkostenzuschuss.
Anhand der hier geschaffenen Fakten wurden die Finanzierungsmöglichkeiten für die tatsächlich anfallenden Mietkosten in Höhe von 8.160 € jährlich betrachtet. Bislang wurden für diese Einrichtung, die überwiegend von studentischen Eltern genutzt wird, die Mietkosten vom Studentenwerk getragen. Die Landeshauptstadt Hannover hatte bisher für diesen Teil der Förderung keine Kosten veranschlagt.
Vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Landeshauptstadt Hannover und des laufenden Haushaltsjahres wurde einvernehmlich mit dem Verein abgestimmt, die Mietzahlungen zum 01.01.2010 zu übernehmen.
In Hinblick auf die Mietzahlungen ab 01.04.2009 bis zum Jahresende teilte der Verein am 07.05.2009 mit, eine Überbrückungsbeihilfe beim Studentenwerk beantragen bzw. auf eigene Rücklagen zurückgreifen zu wollen.

Der Verein stellte mit gleichem Datum einen Antrag auf Mietbeihilfe durch die Landeshauptstadt Hannover ab dem 01.01.2010 und eine entsprechende Drucksache wurde ins Verfahren gegeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschlussdrucksache 1535/2009 in ihrer Ursprungsform zu belassen und den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates abzulehnen.


51.41 
Hannover / 15.10.2009