Drucksache Nr. 1532/2016:
Erweiterung des Hortes der Freien Waldorfschule am Maschsee

Inhalt der Drucksache:

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1532/2016
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Erweiterung des Hortes der Freien Waldorfschule am Maschsee

Antrag,

zu beschließen,
  • die bestehende Horteinrichtung in der Freien Waldorfschule am Maschsee, Rudolf-v.-Bennigsen-Ufer 70, in Trägerschaft des Elternvereins der Freien Waldorfschule am Maschsee um 10 Betreuungsplätze (in der Schulzeit von 12:00 - 17:00 Uhr) zu erweitern,
  • der Anpassung der bereits bestehenden 70 Hortplätze auf eine einheitliche Betreuungszeit (12:00 bis 17:00 Uhr) zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 57.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -57.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -57.500,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Das spezielle Angebot der Waldorfpädagogik bietet die o.g. Einrichtung derzeit in vier Gruppen mit 80 Plätzen, davon 10 Plätze ohne Förderung durch die LHH, stadtweit an. Eine entsprechende Nachfrage vor Ort besteht.

Aus vorherigen Planungsprogrammen sowie dem Zusatzantrag zum Haushalt 2013, DS 1900/2012, sind noch Hortkapazitäten vakant, so dass die laufende Finanzierung für die genannten 10 Plätze im Budget zur Verfügung steht.
Darüber hinaus soll aufgrund der Nachfrage der Eltern eine einheitliche Betreuungszeit für alle vier Gruppen angeboten werden, so dass für 80 Hortplätze eine Betreuung in der Zeit von 12:00 bis 17.00 Uhr sichergestellt ist.
Unabhängig davon wird der Träger eine weitere Gruppe mit 20 Plätzen - ohne finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover - an dem Standort einrichten.

Die dafür notwendigen Räumlichkeiten wurden in Eigeninitiative entsprechend hergerichtet und die Außenspielfläche steht in der erforderlichen Größe und Ausstattung den nunmehr fünf Gruppen zur Verfügung.

Der Träger hat die Erteilung der Betriebserlaubnis beim Niedersächsischen Kultusministerium-Landesjugendamt beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

51.42 
Hannover / 13.07.2016