Drucksache Nr. 1530/2020:
Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Drs. Nr. 1163/2020)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 25.06.2020: Ratsversammlung: Auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig vertagt
  • 02.07.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 09.07.2020: Verwaltungsausschuss: Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hat ihren Antrag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.07.2020 zurückgezogen. Damit ist die Verwaltungsdrucksache erledigt.
  • Erledigt: Ratsversammlung: -durch Rücknahme des Antrages der AGW

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1530/2020
4 (Anlage 3 und 4 nur digital)
 

Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Drs. Nr. 1163/2020)

Dringlichkeitsantrag,

dem als Anlage 1 beigefügten Dringlichkeitsantrag der AGW zur Rücknahme der Beschlussdrucksache zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Drs. Nr. 1163/2020) (Anlage 2) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Alle Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen sind nicht bekannt.

Begründung des Antrages

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 den Dringlichkeitsantrag der AGW (Drs. Nr. 1474/2020) formal behandelt. Zudem wurde die Verwaltung durch den Jugendhilfeausschuss beauftragt, aufgrund der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs und der damit neu eingetretenen Situation eine aktualisierte Drucksache zu erstellen. Der Dringlichkeitsantrag der AGW erübrigt sich durch die zu aktualisierende Drucksache seitens der Verwaltung.
Dez. IV 
Hannover / 24.06.2020