Drucksache Nr. 1529/2012:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1529/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1759 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Grundstück ist zurzeit mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude (Versicherung) bebaut. Dieses Gebäude wird abgerissen und durch einen Neubau ebenfalls für Büro und Verwaltung (Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung u.a.) ersetzt. Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1759 hat vom 03. Mai bis
04. Juni 2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Die Begründung für diesen Bebauungsplan wurde zu den Punkten 3.3.3 (Grenzabstände / Änderung der Niedersächsischen Bauordnung) und 7.1 (Lärmschutz / Untersuchungsergebnisse der Studie) ergänzt. Auswirkungen auf das Vorhaben und den Vorhaben- und Erschließungsplan ergeben sich hierdurch nicht. Die Begründung ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt.




Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist dieser Drucksache unverändert als Anlage 5 beigefügt.

Da der Bebauungsplan Nr. 1759 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
61.12 
Hannover / 18.06.2012