Drucksache Nr. 1528/2016:
Ev.-luth. Kita Großbuchholz (Matthiasgemeinde), Pinkenburger Str. 26, 30655 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1528/2016
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Ev.-luth. Kita Großbuchholz (Matthiasgemeinde), Pinkenburger Str. 26, 30655 Hannover

Antrag

zu beschließen
  • der Umstrukturierung der Kita (derzeit 3-gruppig mit 64 Kindergartenplätzen in ¾ -und Ganztagsbetreuung) in eine Einrichtung mit einer Krippengruppe (15 Plätze) sowie zwei Kindergartengruppen (2 x 25 Plätze), alle in Ganztagsbetreuung, zum 01.08.2016 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, und

  • der Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte am Standort Pinkenburger Str. 24, 30655 Hannover zum 01.08.2016 in der o.g. Struktur in eine Finanzierung nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leiterin der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.001.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 5.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 29.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -30.125,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -30.125,00 €
Aufgrund des bestehenden Finanzierungsvertrages mit dem ev.-luth. Stadtkirchenverband stehen beim Produkt Kindertagesbetreuung bereits 196.600 € zur Verfügung. Ab dem Jahr 2017 ergibt sich durch die Umwandlung der Finanzierungsform eine Ersparnis in Höhe von 15.900 € p.a.. Der Mehraufwand der Umstrukturierung beläuft sich auf den o.g. Betrag von 29.500 €.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Einrichtungsträger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € für Einrichtungsmittel wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Für die ev.- luth. Kindertagesstätte Großbuchholz, Pinkenburger Str. 24, 30655 Hannover erhält der Ev.-luth. Stadtkirchenverband als Träger der Kindertagesstätte eine laufende Finanzierung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte (VBE).

Die Kirchengemeinde Großbuchholz hat das Gebäude der Kindertagesstätte an einen Investor verkauft, weil die notwendigen Mittel für eine Sanierung der Kindertagesstätte nicht zur Verfügung stehen. Der Investor (Vermieter) wird die erforderliche Sanierung und auch die Raumoptimierung durchführen lassen. Bei dieser Gelegenheit soll das für Eltern unattraktiv gewordene Betreuungsangebot bedarfsgerechter ausgestaltet werden.
Anstelle der jetzigen Kindergartengruppe mit 18 Plätzen in ¾-Betreuung soll eine neue Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) entstehen.
Die Gruppenräume der verbleibenden beiden Kindergartengruppen (23 Plätze in ¾-Betreuung sowie 23 Plätze in GT-Betreuung) werden vergrößert, um jeweils 25 Kinder, alle in GT-Betreuung, aufnehmen zu können. Damit wird die Gesamtanzahl von 64 auf 65 Plätze erhöht. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Dieses Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Vermieter hat mit dem Stadtkirchenverband einen Mietvertrag über die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte abgeschlossen, so dass daher eine Förderung nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten Anwendung findet und die Einrichtung nicht mehr nach dem Finanzierungsvertrag mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband gefördert wird.

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz langfristig an diesem Standort sicher zu stellen, empfiehlt die Verwaltung, die Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte Großbuchholz aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte (VBE) in eine Finanzierung nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu beschließen.
51.41 
Hannover / 11.07.2016