Drucksache Nr. 1528/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2., im Übrigen zur Anhörung
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1528/2013
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1788 - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines öffentlichen Fuß- und Radweges - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Schaffung von Wohnbebauung in einem Bereich mit hoher Lagegunst wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Die gesamte Wohnbaufläche (11.500 m²) befindet sich im Eigentum der Stadt Hannover, so dass bei einer Veräußerung entsprechende Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden können.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für ca. 40 bis 60 neue Wohneinheiten verfolgt. Als städtebaulicher Maßstab für die neue Wohnbebauung soll die benachbarte Siedlungsstruktur an der Lathusenstraße aufgegriffen werden, die geprägt ist von Blockrand- und Zeilenbebauung mit zwei bis drei Vollgeschossen. Vorstellbar wären sowohl Geschosswohnungen als auch Reihenhäuser, die über die Lathusenstraße erschlossen werden. Angestrebt wird ein attraktives Angebot an modernen, unterschiedlichen Wohnungstypen, die unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht werden.

Die Einbeziehung der am Südende des Plangebietes gelegenen 3 m breiten Wegeparzelle als öffentliche Verkehrsfläche dient der Sicherung des vorhandenen Wegenetzes.

Das bisher als Kleingartengelände genutzte Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Art und Umfang notwendiger naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Planverfahren festzulegen.
61.13 
Hannover / 21.06.2013