Drucksache Nr. 1528/2012:
126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Kommission Sanierung Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1528/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage 2 zu dieser Drucksache gemäß dem jeweiligen Abwägungsvorschlag zu entscheiden,

2. die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplante Bebauung der Industriebrache "Conti Limmer" und durch die damit verbundene Sanierung des Untergrundes sowie der erhaltenswerten und erhaltensfähigen Gebäude wird das Gelände neu für die städtische Bevölkerung erschlossen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen für Boden und Gebäude kann es als Wohnbaufläche genutzt werden. Eine bisher der sozialen Kontrolle entzogene Fläche wird durch die Planung wieder "öffentlich".

Das neue Wohngebiet "Wasserstadt Limmer" ist innenstadtnah gelegen, gut (auch fußläufig) an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen und in das regionale und innerörtliche Radwegenetz eingebunden. Flächen für die Nahversorgung, Dienstleistungen und gewerbliche Nutzungen mit Arbeitsplatzangeboten sind innerhalb des Plangebietes vorgesehen und folgen damit dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. Bei der Konkretisierung der Ausbauplanung der Straßen und Nebenanlagen, Fuß- und Radwege sowie öffentlicher Grünflächen soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen gelegt werden.

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0854 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0167 / 2012 N1 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Für die angestrebte Wohnentwicklung auf dem ehemaligen Industriegelände der Continental Gummiwerke in Limmer ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gegenwärtig stellt dieser "Industriegebiet" dar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen zu schaffen.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.03.2012 beschlossene Entwurf der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.04.2012 bis 04.05.2012 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 23.03.2012 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen die in Anlage 2 aufgeführten Stellungnahmen vor. Sofern erforderlich wird empfohlen, darüber gemäß Abwägungsvorschlag zu entscheiden.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Entscheidung über die Stellungnahmen
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 126. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 126. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 07.06.2012