Drucksache Nr. 1528/2009:
Haushaltssatzung 2010

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Migrationsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Werksausschuss für Stadtentwässerung
In den Werksausschuss Städtische Häfen
In den Werksausschuss Hannover Congress Centrum
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1528/2009
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushaltssatzung 2010

Antrag,

die Haushaltssatzung 2010 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 84 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates.
20.11 
Hannover / Aug 21, 2009