Antrag Nr. 1526/2019:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2688/2018 N1 (Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1526/2019 (Originalvorlage)
2688/2018 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2688/2018 N1 (Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover)

Antrag

Antrag zu beschließen:

Folgende Punkte werden in den Entwurf des Lärmaktionsplans 2018 zusätzlich aufgenommen bzw. abgeändert:

1. Es muss nachweislich sichergestellt werden, ggf. durch Lärmmessungen, dass die Lärmkarten, auf denen der Lärmaktionsplan aufbaut, die tatsächlichen Lärmbelastungen widerspiegeln und nicht nur Rechenmodelle sind. Die Ergebnisse sind mit den Rechenmodellen zu vergleichen und etwaige Nachbesserungen des Lärmaktionsplanes zu erstellen.
2. Ebenso ist zu prüfen, welche Ampeln in Abend- und Nachtzeiten zusätzlich abgeschaltet werden können;
3. auf welchen Streckenabschnitten eine beschilderte „Grüne Welle“ eingerichtet werden kann,
4. und in welchen Wohnstraßen verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden können.
5. Der Entwurf ist dahingehend abzuändern, dass die Reduzierung der Anzahl sowie der Breite von Fahrbahnstreifen auf Hauptverkehrsstraßen nicht vorgenommen wird.

Der Lärmaktionsplan 2018 wird nach Einarbeitung der zuvor genannten Änderungen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung


Da die Lärmkartierung, welcher der Lärmaktionsplan zugrunde liegt, auf reinen Rechenmodellen beruht, ist vor einer konkreten Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu untersuchen, ob die errechneten Lärmbelastungen tatsächlich erreicht werden bzw. ob diese Daten durch Messungen belegt werden können.

Die Verstetigung des Verkehrsflusses zieht eine Lärmreduzierung nach sich, da das Abbremsen, Anfahren und Beschleunigen bei einem konstanten Verkehrsfluss unterbleibt bzw. weniger oft stattfindet. Auch weitere gesundheitsschädliche Emissionen werden so verringert. Aus diesem Grund muss untersucht werden, welche Ampeln in den Abend- und Nachtstunden ganz abgeschaltet werden können, weil ein geringes Verkehrsaufkommen eine Ampelregelung entbehrlich machen würde.

Bei einem kontinuierlichen Verkehrsfluss können ebenso unnötige Standzeiten von Kraftfahrzeugen vermieden werden. Eine Abstimmung mehrerer aufeinanderfolgender Ampeln, führt dazu, dass Fahrzeuge mehrere Kreuzungen ohne Anhalten überqueren könnten.

Verkehrsberuhigte Bereiche können Umgehungsverkehr insbesondere in Wohnstraßen verhindern und zugleich die Verkehrssicherheit erhöhen.

Eine Verringerung der Anzahl sowie der Breite von Fahrbahnstreifen auf Hauptverkehrsstraßen würde zwangsläufig zu einer Verlangsamung des motorisierten Individualverkehrs führen. Dies führt in der Konsequenz zu steigenden Emissionen durch einen zäheren Verkehrsfluss bzw. zum Umgehungsverkehr.

Jens Seidel

Vorsitzender