Drucksache Nr. 1526/2009:
Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1526/2009
1
 

Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof

Antrag,

die Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof vom 01.09.2009 nach der beigefügten Anlage gemäß Ziffer 8.4 der Stiftungssatzung zu genehmigen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

(siehe Anlage 1)

Begründung des Antrages

Das St. Nikolai Stift zu Hannover ist eine selbständige Stiftung. Zu den Stiftsaufgaben gehört u. a. die Unterhaltung des Neuen St. Nikolai Friedhofs An der Strangriede.

Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 24.06.2009 einstimmig die Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Die neuen Gebührensätze übersteigen nicht die der städtischen Friedhöfe.

Nach Ziffer 8.4 der Stiftungssatzung ist bei Veränderung des Gebührentarifs die Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover einzuholen, die hiermit beantragt wird.
Dez. III 
Hannover / 23.07.2009