Drucksache Nr. 1525/2007:
Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1525/2007
2
 

Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Antrag,

zur Umsetzung der vom Land Niedersachsen geplanten "Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr" und des Ratsbeschlusses zur "Esssengeldbefreiuung für Geschwisterkinder" zu beschließen, dass ab dem 01.08.2007 für Verträge über die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen die als Anlage 1 beigefügte Entgeltregelung vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Ziffer 1 Verwendung findet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Das Vertragsverhältnis schließt Mädchen und Jungen gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen0,00 €
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten-250.000,00 €4640.000/111300
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt-250.000,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen950.000,00 €4641.000/678000 4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt950.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-1.200.000,00 € 
1. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr (Punkt 1 der Begründung) betrifft im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover jährlich ca. 4000 Kinder. Die Einnahmeausfälle durch den Wegfall der Elternbeiträge und des pauschalierten Ausgleichs gem. § 90 SGB VIII durch die Region Hannover sowie die Mehrausgaben für Erstattungen an die Träger der freien Jugendhilfe werden durch Zahlungen des Landes Niedersachsen in Höhe von 120 € mtl. für einen Nichtganztagsplatz und von 160 € mtl. für einen Ganztagsplatz gedeckt. Das Essensgeld wird wie bisher erhoben. Die Umsetzung erfolgt kostenneutral.
2. Derzeit besuchen stadtweit ca. 3.400 Geschwisterkinder gleichzeitig die Kindertagesstätten und nehmen an der Essensversorgung teil. Durch die Neuregelung in Ziffer 15 der Entgeltregelung (Punkt 2 der Begründung) entfällt für diese Kinder das Essensgeld i. H. von 30,- € pro Monat. Dadurch entsteht eine rechnerische Einnahmeverringerung von ca. 1,2 Mio. € pro Jahr (siehe Kostentabelle). Für das Jahr 2007 (08/07 bis 12/07) entstehen Mindereinnahmen bei städtischen Kindertagesstätten und Mehrausgaben bei der Finanzierung der Kindertagesstätten in fremder Trägerschaft. Die rechnerische Haushaltsverschlechterung beläuft sich auf ca. 500.000 €.

Begründung des Antrages


Die geltende Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen ist aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung und eines Ratsbeschlusses vom 22.02.2007 in zwei Punkten zu ändern:

1. Der Landesgesetzgeber wird voraussichtlich zum 01.08.2007 das Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr beschließen und damit für alle Kommunen verbindlich festlegen, dass der Besuch von Einrichtungen für das Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht gemäß § 64 Abs. 1 NSchG unmittelbar vorausgeht oder welcher infolge einer Zurückstellung vom Schulbesuch gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 NschG erfolgt, von der Zahlung von Gebühren und Entgelten, mit Ausnahme der Beteiligung an den Kosten der Verpflegung, freigestellt wird.
Hintergrund der geplanten Neuregelung ist, dass sich die Rahmenbedingungen für Familien in den letzten Jahrzehnten stark verändert haben. Die junge Elterngeneration ist vielfach hoch qualifiziert, aber auch die beruflichen Anforderungen sind gestiegen. Unternehmen erwarten Flexibilität und Mobilität. Demzufolge brauchen Familien eine gute Infrastruktur, um berufliche und familiäre Anforderungen gleichzeitig bewältigen zu können. Mit einem elternbeitragsfreien Kindergartenjahr sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Kinder dieses Bildungsangebot wahrnehmen und die notwendige Verzahnung zwischen Schule und Kindertagesstätte weiter verbessert wird (vgl. LT-Drucksache 15/3705 v. 17.04.2007).

Mit der Anfügung des neuen Absatzes 2 in Ziffer 1 der Entgeltregelung wird die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung in die städtische Entgeltregelung übernommen. Mit der Änderung unter Ziffer 5 der Entgeltregelung wird die Bestimmung zur Geschwisterermäßigung an die Neuregelung in Ziffer 1 Absatz 2 angepasst.

2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 22.02.2007 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für Kindertagesstätten dahingehend zu ändern, dass ab dem 01.08.2007 für die in Kindertagesstätten betreuten Geschwisterkinder kein Essengeld mehr in hannoverschen Kindertagesstätten erhoben wird. Dieses gilt auch, wenn ein Geschwisterkind in einer Kita der Region Hannover betreut wird.“
Aufgrund dieses Beschlusses ist Ziffer 15 der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2007 gemäß der Anlage 1 zu ändern.

Die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Härtefallfonds bleibt unverändert.

Eine Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung der Ziffern 1, 5 und 15 der Entgeltregelung ist als Anlage 2 beigefügt.
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Hannover / 07.06.2007