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die Verwaltung zu beauftragen,
1. einen gemeinsamen Neubau eines Vereins- und Schützenhauses
mit Gastronomie, Versammlungsräumen, Umkleiden, Kleinkaliber- und Luftgewehrschießstand
als Ersatz für die im Zuge der Neuordnung der bisherigen Standorte wegfallenden Flächen unter Zugrundelegung des mit den Vereinen abgestimmten Raumprogramms im Zentrum der Bezirkssportanlage zu errichten,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeit zu verifizieren sowie
3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem kreditähnlichen Rechtsgeschäft.
Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Folgedrucksache. Bereits für die Vorbereitung des ÖPP-Verfahrens fallen Kosten an. Insbesondere sind hier die Kosten für die Einmessung des Grundstücks, Bodengutachten, Baumaufnahme und -bewertung zu nennen. Weiterhin fallen in diesem Zeitraum Kosten für das Anfertigen des ÖPP-Eignungstestes und der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an. In Summe sind dies ca. 150.000 €.
Mit der Drucksache-Nr. 2669/2020 N1 hat der Rat am 18.03.2021 Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode beschlossen, die den weiteren Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen zum Inhalt haben.
Der Neubau des gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den Turn- und Sportvereins Bemerode (TSV Bemerode) und für die Schützengesellschaft Bemerode 1838 e.V. (SG) ist die erste Maßnahme der beschlossenen Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode, die umgesetzt werden soll. Der Neubau des Vereinshauses soll mittig in die vorhandene Bezirkssportanlage integriert werden.
Der Abriss des bestehenden
Vereinshauses ist erforderlich, da auf dem Gelände des TSV Bemerode am bisherigen Standort die neue Grundschule Wilhelm-Göhrs-Straße errichtet werden soll. Das
Schützenhaus der SG am Standort Am Sandberge wird als Baufeld für das 18.Gymnasium benötigt. Für die dort noch ansässige SG ist bis zur Fertigstellung des neuen Vereinshauses eine Interimslösung – aktuell in Planung – vorgesehen.
Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan mit der Nummer 1861 ist seit Ende 2023 rechtsgültig.
ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen.
Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten.
Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen einer Voruntersuchung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietenden.
Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.
Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden. Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekte erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.
Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit dem Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.
Energetischer Standard
Die Neubauten sollen beschlusskonform in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet werden.
Terminplanung
Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann, wird folgender Zeitplan angestrebt:
· Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
Durchführung des Teilnahmewettbewerbs,
Versand der Verdingungsunterlagen: bis Oktober 2025
· Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote,
Wertung der Angebote / Verhandlungsverfahren: bis Juni 2026
· Beschlussdrucksache / Auftragsvergabe: bis September 2026
· Inbetriebnahme Vereinsheim bis September 2028