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Änderung der Geschäftsordnung des Rates
Antrag
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates gemäß der Anlage 1 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Sitzungshäufigkeit abhängig sein.
Begründung des Antrages
Am 08.11.2001 hat der Rat der Landeshauptstadt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz beschlossen (Beschlussdrucksache Nr. 2265/2001). Da sich die Einsetzung von Sanierungskommissionen in den bisherigen Sanierungsgebieten bewährt hat, schlägt die Verwaltung vor, für das Sanierungsgebiet Hainholz ebenfalls eine Kommission einzurichten. § 44 der Geschäftsordnung des Rates ist dafür entsprechend der Anlage 1 zu ergänzen.
Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von der geltenden Geschäftsordnungsregelung und der geänderten Fassung beigefügt.
32.5 /10.1/61.4
Hannover / 17.08.2005