Drucksache Nr. 1523/2012:
219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / "Roderbruchmarkt - Süd"

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1523/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / "Roderbruchmarkt - Süd"

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangene Stellungnahme des BUND gemäß dem Entscheidungsvorschlag in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden. Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1829 / 2011 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0391 / 2012 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 3.000 m² und einer Shopzone von zusätzlich 100 m²) auf der Fläche zwischen Winkelriede, Nikolaas-Tinbergen-Weg und Konrad-Lorenz-Platz als Ergänzung des Zentrums Roderbruch soll der Bebauungsplan Nr. 1725 aufgestellt werden. Das Ansiedlungsvorhaben entspricht den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Landeshauptstadt Hannover. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich "Wohnbaufläche" dar. Das Einzelhandelsvorhaben ist wegen seiner Größenordnung und Ausrichtung nicht mehr von dieser Darstellung gedeckt, so dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert wird. Hierfür wird künftig "Gemischte Baufläche" dargestellt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.03.2012 beschlossene Entwurf der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.04.2012 bis 04.05.2012 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 23.03.2012 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet.

Aus der öffentlichen Auslegung liegt lediglich die Stellungnahme des BUND vor, der sich zuvor in den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB nicht geäußert hatte.

Die Stellungnahmen aus den Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und aus der öffentlichen Auslegung sind in Anlage 2 zu dieser Drucksache aufgeführt. Dabei ist über die Stellungnahme des BUND zu entscheiden. Die Verwaltung beantragt, dem Entscheidungsvorschlag zuzustimmen.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben. Die dort gegebenen Hinweise zu besonders geschützten Biotopen waren insbesondere in Abschnitt 3.4.2 der Begründung eingearbeitet worden. Die in der Stellungnahme erwähnten Vorkommen der Nachtigall und der Heuschreckenart Dornschrecke liegen außerhalb des Änderungsbereichs.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.



Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; mit Entscheidungsvorschlag zur Stellungnahme des BUND
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - Zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 15.06.2012