Drucksache Nr. 1519/2016:
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ev.-luth. Familienzentrum Baldeniusstraße 33 b, 30419 Hannover-Stöcken

Inhalt der Drucksache:

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1519/2016
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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ev.-luth. Familienzentrum Baldeniusstraße 33 b, 30419 Hannover-Stöcken

Antrag,


zu beschließen,
  • im Ev.-luth. Familienzentrum Baldeniusstraße 33 B in 30419 Hannover-Stöcken eine Hortgruppe (20 Kinder, 4 Std. Betreuung) in eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • ab dem 01.08.2016, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, eine laufende Zuwendung nach den Förderungsgrundsätzen über den Ersatz der Betriebskosten in städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtsplflege (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 17.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -17.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 425,00 €
Transferaufwendungen 5.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.825,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.825,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Im Ev.-luth. Familienzentrum Baldeniusstraße 33 B in 30419 Hannover werden zurzeit 95 Kinder in zwei Kindergartengruppen (50 Kinder, ganztags), einer Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung) und einer Hortgruppe (20 Kinder, 4 Std. bis 16.00 Uhr) betreut.
Der Träger, der ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover und die Einrichtung haben darüber informiert, dass die Nachfrage nach Hortplätzen aufgrund der Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes in der Grundschule Entenfangweg zum Schuljahr 2016/2017 akut rückläufig ist und die Plätze daher zum kommenden Kindergartenjahr nicht mehr nachgefragt werden. Zur Vermeidung von Leerständen beantragt der Träger eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Hortplätze zu im Stadtbezirk noch benötigten Krippenplätzen.
Der Eigentümer des Gebäudes, die union-boden GmbH, wird das separate Hortgebäude für die Zwecke der Krippenkinder umbauen.
Das Objekt verfügt über ein angrenzendes, ausreichend großes Außengelände. Dieses Außengelände wird entsprechend umgestaltet und an die Bedürfnisse der Krippenkinder angepasst.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das Konzept erweitert das Angebot bei der Krippenbetreuung im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
51.42 
Hannover / 27.06.2016