Antrag Nr. 1519/2009:
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung des Migrationsausschusses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung des Migrationsausschusses

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an die im Lokalen Integrationsplan (LIP) formulierten Handlungsansätze Vorbereitungen für eine inhaltliche Neuausrichtung des Migrationsausschuss als einen Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation, kurz: „Internationaler Ausschuss“ zu treffen. Gleichzeitig ist der Besetzungsmodus für die beratenden Mitglieder des künftigen Ausschuss wie folgt neu zu regeln und die Geschäftsordnung des Rates gegebenenfalls zu ändern:
1. Die Verwaltung führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durch, bei dem Bewerbungen für die Besetzung der Funktion von insgesamt zwölf beratenden Mitgliedern eingereicht werden können. Sowohl Bewerbungsvorschläge von Verbänden bzw. Organisationen als auch Einzelbewerbungen sind möglich. Die einzureichenden Bewerbungen sollen Kompetenzen für fachliche Schwerpunkte nachweisen, die die Zuständigkeitsbereiche des Internationalen Ausschuss betreffen.

2. Es wird eine Findungskommission eingesetzt, die anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl für die Besetzung der Funktion der beratenden Mitglieder trifft. Gender-Aspekte sind zu berücksichtigen. Ein Vorschlag über Zusammensetzung und Arbeitsweise der Findungskommission wird von der Verwaltung vorgelegt.

3. Die Findungskommission legt das Ergebnis über die von ihr getroffene Vorauswahl dem Oberbürgermeister zur Zustimmung vor. Der Rat beruft die beratenden Mitglieder des Internationalen Ausschuss, auf der Grundlage der vom Oberbürgermeister genehmigten Personalvorschläge. Die Amtszeit der beratenden Mitglieder richtet sich nach der Amtszeit des Rates.
4. Dem Internationalen Ausschuss wird die Zuständigkeit für internationale Kooperation und die kommunale Europaarbeit übertragen.

Die LH Hannover wird sich gegenüber der Landesregierung für eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindordnung (NGO) mit dem Ziel einsetzen, dem Internationalen Ausschuss den Status eines „Ausschusses besonderen Rechts“ zu verleihen, in dem die jetzigen beratenden Mitglieder volles Stimmrecht erhalten.

Begründung

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Der Lokale Integrationsplan der LH Hannover (LIP) sieht vor, dass die Arbeitsweise des jetzigen Migrationsausschusses hinsichtlich seiner Zuständigkeiten sowie des Besetzungsmodus der beratenden Mitglieder neu zu gestalten ist. Im LIP wird angeregt, dem Ausschuss neben der bisherigen Zuständigkeit für die Bereiche Integration/Migration, auch die Zuständigkeit für die internationale Kooperation und die kommunale Europaarbeit zu übertragen. Der Ausschuss erfährt dadurch eine Aufwertung und die Bündelung erscheint angesichts der fachlichen Überschneidungen der genannten Bereiche sachgerecht. Darüber hinaus sollte die Schaffung von Netzwerken in einer globalisierten Welt und der daraus folgende Nutzen für die Stadt Hannover an einen Ausschuss angebunden werden und damit sichtbar gemacht werden. Der Internationale Ausschuss bietet sich dafür an.

Zur Frage des Besetzungsmodus der beratenden Mitglieder sollte eine Anhörung durchgeführt werden, um Erfahrungen des Niedersächsischen Integrationsrates sowie aus anderen Städten einzuholen. Die Anhörung hat am 29.01.2009 im Migrationsausschuss stattgefunden. Es wurden dort insbesondere die in Stuttgart und in Lüneburg praktizierten Modelle vorgestellt und erörtert. Die Auswertungen dieser Erfahrungen - Durchführung eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens, Vorauswahl durch eine Findungskommission sowie (in Stuttgart) die Festlegung fachlicher Kriterien für die Auswahl der Mitglieder mit Migrationshintergrund - sind in den Beschlussantrag einbezogen worden.

Das derzeitige Verfahren zur Berufung der beratenden Mitglieder mit Migrationshintergrund allein auf der Grundlage von Personalvorschlägen der Ratsfraktionen stellt – wie im LIP ausgeführt – lediglich eine Übergangslösung bis zur Klärung eines neuen Besetzungsmodus dar. Ziel eines solchen neuen Besetzungsmodus muss sein, die Mitwirkung der in Hannover lebenden Migrantinnen und Migranten zu fördern, ein möglichst transparentes Auswahlverfahren zu erreichen sowie sachliche und auch fachliche Kriterien bei der Auswahl der beratenden Mitglieder zu berücksichtigen.

Die Durchführung von Direktwahlen zur Besetzung der Funktion der beratenden Mitglieder, wie in Hannover erst für den Ausländerbeirat, dann – einmalig – für die beratenden Mitglieder des Migrationsausschusses in der Vergangenheit durchgeführt, hat sich nicht bewährt und ist zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet. Die Beteiligung an solchen Wahlen ist in Hannover wie auch anderswo stetig stark zurückgegangen; sie war mit Quoten zwischen 3%-10% so gering, dass von einer demokratischen Legitimation nicht die Rede sein kann. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass der jetzige Migrationsausschuss und künftige Integrationsausschuss – anders als früher der Ausländerbeirat – keine kommunalpolitische Ersatzvertretung der Migrantinnen und Migranten (mit lediglich Beratungscharakter) darstellt, sondern ein Fachausschuss des Rates ist mit Kompetenzen wie alle anderen Ratsausschüsse. Dies sollte auch bei dem Auswahlmodus seiner beratenden Mitglieder, die einen Expertenstatus haben, deutlich werden. Insbesondere ist hierbei die Berücksichtigung fachlicher Kompetenzen von Bedeutung.

Ein öffentliches Bewerbungsverfahren, bei dem auf der Grundlage fachlicher Gesichtspunkte sowohl Vorschläge von Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten und anderer Verbände als auch Einzelbewerbungen möglich sind, erfüllt die Anforderungen an einem transparenten und partizipativen Auswahlverfahren und ist mit einem geringen finanziellen und organisatorischen Aufwand durchführbar.






Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender