Antrag Nr. 1517/2018:
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einrichtung eines Live-Streamings von Ratsversammlungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1517/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die FRAKTION

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einrichtung eines Live-Streamings von Ratsversammlungen

Antrag

zu beschließen:
1. In Kooperation mit dem Sender H1 und im Rahmen der Erneuerung der Internetpräsenz Hannover.de ist Live-Streaming der öffentlichen Teile der Ratsversammlung, der Ausschüsse und den Sitzungen der Stadtbezirksräte zu ermöglichen. Der Stream soll so eingerichtet werden, dass die Aufnahmen auch nach Ende der Sitzung weiterhin auf Hannover.de abrufbar sind.
2. Gleichzeitig soll der Stream über die Facebook-Präsenz der Landeshauptstadt Hannover verfügbar gemacht werden. Via Twitter soll auf den Stream hingewiesen werden.
3. Um online Gespräche über die Sitzungen zu fördern, sollen einheitliche Schlüsselwörter/Hashtags für die jeweiligen Sitzungen eingerichtet werden.
4. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im kommenden Haushalt einzustellen, z. B. im Produkt 11104 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
5. Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt soll wie folgt geändert werden (Änderungen unterstrichen):
§ 3a Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates

(1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen. Die Anfertigung ist der Ratsvorsitzenden oder dem Ratsvorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Zudem wird der öffentliche Teil der Ratssitzung und der Ausschüsse in der Regel per Stream öffentlich im Internet in Bild und Ton übertragen und für eine Dauer von 12 Monaten verfügbar gemacht. Nach 12 Monaten werden die Aufzeichnungen als zeitgeschichtliches Dokument dauerhaft archiviert. Sie oder er hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.
(2) Jedem Ratsmitglied steht das Recht zu, nachdem die oder der Ratsvorsitzende ihr/ihm das Wort erteilt hat ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Dies ist im Protokoll zu vermerken. Die oder der Vorsitzende hat im Rahmen ihrer bzw. seiner Ordnungsgewalt (§ 63 NKomVG) dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Aufnahmen unterbleiben.
In diesem Fall wird für die Zeit des Beitrags der Person die Meldung: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das Live-Streaming vorübergehend unterbrochen. Wir bitten um Verständnis.“ angezeigt. Die Ablehnung kann auch im Vorfeld der Sitzung schriftlich sowie mit Wirkung für die gesamte Sitzungsdauer oder auf einzelne Redebeiträge beschränkt erklärt werden. Ebenso kann eine nachträgliche Löschung eingefordert werden. Die Ablehnung gilt jeweils nur für die erklärende Person und die personenbezogene Aufzeichnung bzw. Wiedergabe im Stream.
(3) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben. Andernfalls ist der Stream wie oben beschrieben zu unterbrechen.
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls bleibt hiervon unberührt.
(5) Eine Aufnahme des Zuschauerbereichs ist nicht zulässig. Es erfolgt keine Übertragung per Stream bei Sitzungsunterbrechungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel. Erfolgt eine Unterbrechung der Sitzung, wird dies im Rahmen der Übertragung als "Unterbrechung" bzw. "Tagungspause" gekennzeichnet, ohne dass eine Weiterübertragung von Bild und Ton erfolgt.

Begründung

Live-Streaming von Sitzungen politischer Gremien ist in vielen Städten Deutschlands bereits Normalität. Eine Internetübertragung der Sitzungen der politischen Gremien ermöglicht es den Bürgerinnen, den politischen Meinungsbildungsprozess auch außerhalb des Sitzungssaals zu verfolgen. Hierdurch kann eine breitere Öffentlichkeit auch über die Aufzeichnungstätigkeit von H1 hinaus erreicht werden. Die Neuerungen des NKomVG §64 erlauben explizit die Aufzeichnung der Sitzungen zum Zweck der Berichterstattung.

In Wolfsburg werden die Sitzungen des Rats der Stadt den Bürgerinnen durch einen Livestream verfügbar gemacht. Dort verfolgten beispielsweise am 3. November 2016 die Sitzung 1150 Zuschauer live. Auch mit der Nutzung des Mediums Facebook hat die Stadt Wolfsburg bereits gute Erfahrungen gesammelt, so verfolgten 25 000 Menschen einen Stream zur Kommunalwahl auf der Facebookseite Wolfsburgs.

Als Landeshauptstadt sollte sich Hannover auf der Höhe der Zeit präsentieren und die Bürgerbeteiligung mit diesem zeitgemäßen Mittel erheblich verbessern.



Julian Klippert, Fraktionsvorsitzender